Lexipedia

Vischer Daniel · Nationalrat · 2014-06-19

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-06-19

Wortprotokoll

Wir haben hier zwei Minderheitsanträge Leutenegger Oberholzer. Der erste bezieht sich auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a des Geldwäschereigesetzes. Gemäss dieser Bestimmung muss ein Finanzintermediär der Meldestelle für Geldwäscherei [PAGE 1264] unverzüglich Meldung erstatten, wenn er weiss oder den begründeten Verdacht hat, dass die in die Geschäftsbeziehungen involvierten Vermögenswerte auf einer im Gesetz genannten kriminellen Vortat beruhen.

Wie Sie gehört haben, will die Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) den Begriff "begründet" streichen: Es soll mithin nur noch der generelle Verdacht genügen. Die Minderheit hat ausgeführt, dass sie sich hierbei auch auf Bundesanwalt Lauber beziehe.

Die Mehrheit geht davon aus, dass dies zu einer fundamentalen Änderung des heutigen Systems führen würde. Zudem führte diese zu einer Vielzahl von zusätzlichen Meldungen, einer zu grossen Zahl. Ein Grossteil der Verfahren müsste so wieder eingestellt werden, eine seriöse Überprüfung wäre nicht mehr zu machen. Wir kämen - so die Mehrheit - zu einem System der Quantität anstelle der Qualität, wie sie hier anvisiert ist.

Ich ersuche Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I abzulehnen.

Der zweite Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer bezieht sich auf Artikel 9a, auf Artikel 10, auf Artikel 10a Absatz 1 und auf Artikel 11 Absatz 1 des Geldwäschereigesetzes. Hier geht es grundsätzlich um das Meldeverfahren. Der Bundesrat schlägt ein neues System vor. Nach dem heutigen System wird das Konto automatisch blockiert, wenn eine Meldung durch eine Bank oder einen Finanzintermediär erfolgt. Die Meldestelle hat dann fünf Tage Zeit zu entscheiden, ob sie diese Meldung an die Bundesanwaltschaft oder die kantonalen Strafverfolgungsbehörden weiterleitet oder nicht. Während dieser Zeit darf die Bank den Kunden nicht informieren, dass das Konto gesperrt ist. Das schafft in der Praxis häufig Probleme und wird international kritisiert. Das zu ändern ist seit Jahren die Absicht des Bundesrates. Die Bundesanwaltschaft entscheidet dann, ob sie ein Verfahren einleitet oder nicht. Sie entscheidet auch, ob das Geld gesperrt bleibt oder nicht.

Das geänderte Verfahren - um zu begreifen, worum es hier geht - sieht nun vor, dass die Meldung durch die Finanzintermediäre erfolgt, aber keine automatische Sperrung eintritt. Die Sperrung ist zeitlich verschoben. Das heisst, die Meldung erfolgt, aber normale Transaktionen können weiterhin ausgeführt werden. Was "normale Transaktionen" heisst, würde in der Geldwäschereiverordnung der Finma noch präzisiert. Natürlich muss sich dazu eine Praxis entwickeln. Nach dem neuen System hat die Meldestelle nicht mehr fünf, sondern maximal 30 Arbeitstage Zeit, um diese Abklärung vorzunehmen. Wenn die Vortat im Ausland stattgefunden hat, müssen Auskünfte mittels Amtshilfe eingeholt werden. Die durchschnittliche Antwortfrist ist dort 30 Tage.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 5 Stimmen, beim heutigen System zu bleiben. Die Mehrheit geht davon aus, dass das neue System für die Finanzintermediäre zu einem zu grossen Aufwand führen würde. Das heutige System sei griffig genug. Ich empfehle Ihnen in diesem Sinne, der Mehrheit zu folgen.

Der Einzelantrag Lüscher lag der Kommission so nicht vor. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, beruht er auf einer gewissen inneren Logik. Ich denke aber ohnehin, dass sich der Ständerat mit dieser Frage noch einmal eingehend befassen wird, wenn hier eine Differenz entsteht. Ich kann Ihnen deshalb zu diesem Einzelantrag keine Parole empfehlen.

Wir sind natürlich einverstanden damit, dass über alle Artikel einzeln abgestimmt wird, wie das die Frau Bundesrätin vorgeschlagen hat.