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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

Bei Artikel 90c geht es um die Glättung des Konjunkturrisikos. Mit Absatz 1 erhält der Bundesrat die Kompetenz, bei einer drohenden Verschuldung des Ausgleichsfonds den Beitragssatz auf Löhnen bis 106 800 Franken um 0,5 Lohnprozente und - gemäss Ständerat - ihn für die Löhne zwischen 106 800 und 267 000 Franken um maximal 1 Lohnprozent zu erhöhen, bzw. Sie haben in Artikel 3 Absatz 3 beschlossen, dass diese Erhöhung des Beitragssatzes 1 Prozent beträgt.

[PAGE 1915] Damit ist im Prinzip der Minderheitsantrag Baader Caspar zu Absatz 1, wonach dem Ständerat zugestimmt werden soll, lediglich eine Präzisierung der bundesrätlichen Variante, in welcher es heisst, dass nur der Lohn gemäss Artikel 3 Absatz 2 erhöht werden kann. Erreicht der Schuldenstand 2,5 Prozent der von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme, d. h. etwa 5 Milliarden Franken, so muss der Bundesrat innert einem Jahr eine Gesetzesänderung zur Neuregelung der Finanzierung vorlegen.

Mit Absatz 2 muss der Bundesrat andererseits die Beitragssätze senken, sofern der Fonds ein Eigenkapital von etwa 7 Milliarden Franken aufweist, nämlich ein Betriebskapital von 2 Milliarden Franken plus etwa 5 Milliarden, welche diesen 2,5 Prozent der Lohnsummen entsprechen. Der Bundesrat kann auch in diesem Fall bei schlechten Konjunkturaussichten auf eine Beitragssatzsenkung verzichten; dazu gibt es eine ausdrückliche Bestimmung. Andererseits kann der Bundesrat nach einer erfolgten Senkung bei einer Verschlechterung des Eigenkapitals des Fonds die Beitragssätze wieder bis zu den ordentlichen Höchstsätzen erhöhen.

Die Minderheit Baader Caspar ist nun bei Absatz 2 der Auffassung, dass bereits früher eine Beitragssatzreduktion vorzunehmen ist und dass eine Fondsreserve von 5 Milliarden Franken genügt, zumal der Bundesrat diese Beitragssätze bei einer Verschlechterung der Eigenkapitalsituation vor dem Aufbrauchen dieser Reserve wieder rechtzeitig erhöhen kann.

Mit dem Einzelantrag Bortoluzzi wird im Prinzip dasselbe Ziel verfolgt. Herr Bortoluzzi verlangt jedoch eine gestaffelte Beitragsreduktion, die zwingend erstmals zu erfolgen hat, wenn im Fonds ein Kapital - Herr Bortoluzzi nennt es Betriebskapital - von 2 Milliarden Franken enthalten ist. Wenn die Grenze von 7 Milliarden Franken überschritten wird, verlangt er eine weitere zwingende Beitragsreduktion.

Namens der Mehrheit der Kommission muss ich Ihnen beantragen, die Minderheitsanträge Baader Caspar zu den Absätzen 1 und 2 und den Einzelantrag Bortoluzzi zu Absatz 2 abzulehnen.