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Schmid Martin · Ständerat · 2015-03-10

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte einfach noch auf einen Aspekt hinweisen, wenn hier immer wieder die Frage der Verfassungsmässigkeit diskutiert wird: Wenn wir diese Gesetzgebung wirklich verfassungstreu hätten umsetzen wollen, dann hätten wir doch konsequenterweise - und das hätte ich von der Minderheit erwartet - den Begriff "Bruttogeschossfläche" ins Gesetz schreiben sollen. Denn im Verfassungswortlaut steht der Begriff "Bruttogeschossfläche". Wir befinden uns ja nicht an einem juristischen Baurechtsseminar, in dem wir über die Unterschiede diskutieren, die zwischen der Bruttogeschossfläche und den Nebennutzflächen liegen. Das sind unterschiedliche Begriffe. Die Verwaltung [PAGE 115] hat meines Erachtens zu Recht erkannt, dass man eben die Bruttogeschossfläche nicht mit der Hauptnutzfläche gleichsetzen kann, weil es in der Praxis Unterschiede gibt. Hier hat der Gesetzgeber schon einen ganz anderen Weg eingeschlagen, als die Verfassung uns vorgegeben hätte. Sonst hätte man konsequenterweise, wenn man jetzt auf dieser Schiene argumentiert, die Bruttogeschossfläche ins Gesetz schreiben müssen. Dann wären, das kann ich Ihnen sagen, auch für viele Berggebiete die Probleme nämlich gelöst gewesen. Heute ist in einem Berggebietsdorf ein Estrich, der nicht ausgebaut ist, eine bestehende Bruttogeschossfläche. Das ist aber laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung keine Hauptwohnfläche.

Sie sehen nach diesen Ausführungen relativ schnell, dass wir hier einen Kompromiss gesucht haben, der eben nicht zu einer Landschaftsverschandelung führt. Es gibt keine neuen Bauten auf der grünen Wiese. Aber dieser Antrag der Mehrheit ermöglicht es der einheimischen Bevölkerung in peripheren Gebieten, ihre bestehenden Kubaturen auszubauen. Das ist genau der Sinn der Sache. Ich glaube, deshalb haben auch die Initianten zu diesem Kompromiss Ja sagen können, weil er eben dazu führt, dass auf der grünen Wiese keine neue Wohnungen gebaut werden und dass eben nicht die Landschaft stärker belastet wird. Vielmehr gibt diese Bestimmung den Einheimischen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln. Ich glaube auch - Kollege Hösli hat das gesagt -, dass das für die einheimische Bevölkerung in peripheren Gebieten die entscheidendste Bestimmung in diesem Gesetz ist.

Ich bitte Sie deshalb, hier der Mehrheit zuzustimmen.