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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-10

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-10

Wortprotokoll

Ich befürchte, dass auch dies ein Artikel ist, der dereinst sowieso vom Bundesgericht beurteilt werden muss. Es ist so, dass Hauptnutzfläche und Bruttogeschossfläche nicht identisch sind. Zum Teil wird von Kanton zu Kanton juristisch unterschiedlich bemessen, was der Fall ist. Das macht die Sache schwierig. Die Bezeichnung "Hauptnutzfläche", da sind wir uns alle einig, ist praktikabel, da haben wir eine klare Begrifflichkeit.

In der Verfassung steht halt einfach auch diese Angabe von 20 Prozent, die kann man nicht interpretieren. Wir haben deshalb versucht, das in unserem bundesrätlichen Vorschlag zu umschiffen. Der Ständerat hat die Angabe von 30 Prozent aufgenommen; mit der Hauptnutzfläche kombiniert kann man das vor Bundesgericht vielleicht gerade noch so aufrechterhalten. Wir haben schon da gesagt: Das dürfte bereits ein Grenzfall sein. Wenn Sie dann die absolute und die relative Grenze fallen lassen, dann ist aus unserer Sicht die Verfassungswidrigkeit einfach gegeben. Wir sind hier effektiv in einem diffizilen Bereich.

Deshalb plädiere ich dafür, dass Sie am Beschluss des Ständerates festhalten; das entspräche dem Antrag der Minderheit Berberat. Das grenzt die grosse Möglichkeit, dass Sie verfassungswidrig legiferieren, unseres Erachtens klar ein.