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Baader Caspar · Nationalrat · 2001-12-12

Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-12

Wortprotokoll

In diesem Artikel geht es um die finanziellen Leistungen für arbeitsmarktliche Massnahmen zugunsten von versicherten Personen und solchen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Um an solchen Massnahmen, gemäss den Artikeln 60 bis 71d, teilnehmen zu können, muss die Person in der Regel eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder arbeitslos sein oder die spezifischen Voraussetzungen für die entsprechende Massnahme erfüllen.

Die Kommissionsmehrheit will nun mit Absatz 3bis und Absatz 3ter eine Ausnahmebewilligung, gemäss welcher auch ältere Ausgesteuerte an diesen Massnahmen teilnehmen können, wenn sie das 55. Altersjahr überschritten haben und eine Wiedereingliederungschance besteht. Diese Personen sollen, entgegen dem Entwurf des Bundesrates, auch besondere Taggelder nach Artikel 59b erhalten. Dieser Artikel ist ausdrücklich mit einbezogen worden. In solchen Fällen hätten die Kantone 20 Prozent und die Arbeitslosenversicherung 80 Prozent der Kosten dieser Massnahmen, inklusive Taggelder, zu tragen.

Dieser Antrag entspricht einem Antrag der SGK. Er führt, vor allem wegen des Einbezugs der Taggelder, zu einer Mehrbelastung der Kantone. Dazu ist festzuhalten, dass es sich bei diesen Personen um ausgesteuerte Arbeitslose über 55 Jahre handelt, die schon 520 Taggelder und die arbeitsmarktlichen Massnahmen in Anspruch genommen haben und danach an sich in der Obhut der Kantone sind. Diese Personen sollen nun, nach Meinung der Mehrheit, weiter an zusätzlichen Massnahmen teilnehmen können.

Die Minderheit I wehrt sich gegen diese Ausdehnung der Leistung der Arbeitslosenversicherung auf Ausgesteuerte. Dafür haben wir, nach Meinung der Minderheit I, das soziale Netz der Fürsorge, für deren Kosten nicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen, sondern die Kantone und Gemeinden aufzukommen haben.

Die Minderheit II (Gysin Remo) will diese Ausnahmebestimmung gar auf über 50-jährige Ausgesteuerte ausweiten - gegenüber dem Antrag der Mehrheit der Kommission, der über 55-jährige vorsieht. Der als Antrag der Minderheit II vorliegende Antrag wurde in der Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, der als Antrag der Minderheit I vorliegende Antrag knapp mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

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