Strahm Rudolf · Nationalrat · 2001-12-12
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie eindringlich, bei diesem letzten der wichtigen Artikel der Mehrheit zuzustimmen, allenfalls auch der Minderheit II (Gysin Remo), diesen Artikel jetzt nicht zu kippen, wie es die Minderheit I (Baader Caspar) will. Entlassungen von Leuten, die 50- oder 55-jährig und älter sind, sind vielleicht die tragischste Situationen im ganzen Arbeitsmarkt - eine Situation, für die es am schwierigsten ist, eine Lösung zu finden. Wie Sie wissen, sind nicht einfach die Unqualifizierten betroffen, wie es vielleicht bei den Jüngeren der Fall ist, sondern es kann bei Umstrukturierungen auch Ingenieure, Architekten, Prokuristen oder Verkaufschefs treffen.
Sie wissen aus Ihrer lebensweltlichen Erfahrung und von Bekannten, dass nicht schlechter Arbeitswille mit im Spiel ist. Sie wissen auch, dass die Wiedereingliederung, die Wiederanstellung einer älteren Person sehr schwierig ist, selbst wenn diese Person arbeitswillig und hoch qualifiziert ist. Wer stellt noch einen 58-jährigen Ingenieur ein? Wer stellt noch einen Prokuristen ein, der 55-jährig ist? Sie wissen auch, dass die Frage der Wiedereinstellung z. B. auch mit den höheren Pensionskassenprämien zusammenhängt. Es geht hier nicht um Sozialfälle, sondern es geht jetzt um ein Grundproblem des Arbeitsmarktes. Es geht auch um den technologischen Strukturwandel, der bei den Älteren vielleicht einen höheren Anpassungsbedarf erfordert. Deswegen ist es wichtig, dass diese Leute auch noch an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen können - sei es durch eine Nachholbildung, sei es in einem Beschäftigungsprogramm oder wenigstens in Betriebspraktika -, und zwar auch dann, wenn sie ausgesteuert sind.
Was passiert, wenn dies nicht möglich ist? Sie wissen es alle: Dann wird das Problem auf die Kantone überwälzt, auf die Sozialhilfe der Kantone. Wenn das eine Zeit lang so läuft, wird das Problem nochmals überwälzt, nämlich von den Kantonen zurück auf den Bund, auf die IV. Wir haben ja diesen Kreislauf, es gibt Tausende von Fällen. Zuerst wird man arbeitslos, dann ausgesteuert, fällt dann im Kanton bei der Sozialhilfe an, und die Kantone versuchen dann, die Lasten - im Sinne einer Erwerbsbehinderung - wieder zurück auf den Bund, auf die IV, zu überwälzen. Deswegen lohnt es sich hier, bei Leuten von über 50 oder 55 Jahren, auch wenn sie ausgesteuert sind, diese arbeitsmarktlichen Massnahmen anzuwenden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit bzw. der Minderheit II (Gysin Remo) zu folgen - mindestens aber der Mehrheit, sodass diese Arbeitsmarktmassnahmen bei Leuten ab 55 Jahren weitergeführt werden.