Hösli Werner · Ständerat · 2015-03-10
Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-10
Wortprotokoll
Ich hätte im Anschluss an das Referat von Kollege Föhn noch eine Frage an den Bundesrat, die er dann vielleicht im Rahmen der Eintretensdebatte noch beantworten könnte. Es ist klar, dass ein kleines Land grosse Wehrhaftigkeit beweisen muss, wenn es sich verteidigen will. Ob da jetzt 100 000 Armeeangehörige genug sind oder nicht, dahinter mache ich auch ein gewisses Fragezeichen. Dazu jetzt meine Frage: Es steht in Artikel 13, "Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht", Absatz 1: "Die Militärdienstpflicht dauert für Angehörige der Mannschaft und für Unteroffiziere: bis zum Ende des zwölften Jahres nach Abschluss der Rekrutenschule". Und dann steht in Absatz 2 Buchstabe b, dass der Bundesrat "für einen Aktiv- oder Assistenzdienst die Altersgrenzen um höchstens fünf Jahre hinaufsetzen" kann. In Artikel 13 wird aber bei der Armee, also bei der Mannschaft und bei den Unteroffizieren, nicht von einer Altersgrenze gesprochen, sondern nur davon, dass nach dem zwölften Jahr nach Abschluss der Rekrutenschule die Aktiv- oder die Dienstzeit endet. Wie ist das genau zu verstehen?
Dann gleich noch eine Anschlussfrage: Wie würden denn diese zusätzlichen Angehörigen der Armee, die es ja dann wären, wenn sie rekrutiert würden, ausgerüstet, wenn sie relativ rasch aufgeboten würden? Was würde das denn kosten? Und wie viele wären es? Das würde mich noch interessieren.