Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2001-12-12
Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Zu Artikel 59 Absätze 3bis und 3ter: Das ist aus einem Mitbericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit eingeflossen. Die SGK hat sich 1999 mit der Situation der älteren Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt befasst.
Mit Artikel 59 Absatz 3bis schlagen wir vor, eine Ausnahmebestimmung für ausgesteuerte Arbeitslose über 55 Jahre aufzunehmen. Die Mehrheit der WAK hat diesen Vorschlag übernommen. Diese Ausnahmebestimmung geht weiter als die Bestimmung in Artikel 60 Absatz 5. In Artikel 59 Absatz 3bis soll verankert werden, dass ausgesteuerte Arbeitslose, die älter als 55 Jahre alt sind, Anspruch auf Leistungen haben, welche die Wiedereingliederung fördern.
Kontrovers war in der SGK die Frage der Finanzierung. Eine Mehrheit schlägt vor, dass die Arbeitslosenversicherung 80 Prozent und die Kantone 20 Prozent der Kosten für diese Massnahmen übernehmen. Die Minderheit der Kommission war der Auffassung, dass die Kantone die vollen Kosten zu tragen hätten, weil dies systemkonform sei. Dieser Minderheitsantrag ist dann aber später nicht wieder aufgenommen worden.
Ich bitte Sie deshalb namens der CVP-Fraktion, bei Artikel 59 Absätze 3bis und 3ter der Mehrheit zu folgen.