Gysin Remo · Nationalrat · 2001-12-12
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-12
Wortprotokoll
Arbeitsmarktliche Massnahmen sollen auch älteren Arbeitslosen zugute kommen. Auch sie sollen die Möglichkeit haben, hier mitzumachen. Können Sie mir sagen, warum 50-Jährige nicht mit eingeschlossen sein sollen, sondern nur 55-jährige und ältere Arbeitslose?
Die gute Regelung, die die Mehrheit vorschlägt, wird mit dieser arbiträren Einschränkung auf die Altersgrenze von 55 Jahren wieder durchbrochen. Arbeitsmarktlich gibt es nämlich keinen Unterschied zwischen 50- und 55-Jährigen. Beide haben eine ausgeprägt lange Arbeitslosigkeit zu überstehen. Es ist auch interessant, dass uns das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit 1999 eine Studie zum Thema "Massnahmen zugunsten von älteren Arbeitnehmern auf dem Arbeitsmarkt" vorgelegt hat. Darin ist - Punkt für Punkt - festgehalten, dass die Problematik im Alter von 50 Jahren anfängt und dass sie zwischen 50 und 55 Jahren die gleiche ist. In diesem Sinne bitte ich den Bundesrat, sich auch selbst daran zu halten, wenn er schon wissenschaftliche Erkenntnisse für sich erarbeiten lässt und uns entsprechende Studien liefert. Es gibt keinen Grund, zwischen 50- und 55-Jährigen einen Unterschied zu machen. Das hier zur Anwendung kommende Stichwort heisst auch für 50-jährige Arbeitslose "éducation permanente". Davon sollten wir ab dem Alter von 50 Jahren keine Ausnahmen machen.
Ich bitte Sie, unserem Minderheitsantrag zu folgen.