AB 177246
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Wir wollen das Widerspruchsverfahren verbessern, wir wollen es anpassen. Ich habe mich heute schon zweimal diesbezüglich geäussert.
Gestatten Sie mir folgende Vorbemerkung: Die allermeisten Unternehmungen halten das Gesetz ein. Die Minderheit versucht, das Gesetz - und auch das Verfahren - gegen dessen Zweck auszunutzen. Vor diesem Hintergrund macht Ihnen der Bundesrat den Vorschlag, dass die Unternehmen ihr Vorhaben melden; die Unternehmungen haben in diesem Moment kein Sanktionsrisiko, und zwar auch dann nicht, wenn sie die Vorschriften umsetzen. Die Unternehmungen können eine erste Antwort der Behörde innerhalb von zwei Monaten erwarten. Danach geht man miteinander in die Versuchspraxis, das heisst, man macht den Markttest, wenn dies nötig ist. Wenn der Markttest positiv ist, wenn also die Effizienz gegeben ist, wenn der Wettbewerb nicht behindert ist, darf das Verhalten weitergeführt werden. Sollte der Markttest negativ sein, dann stellt das die Behörde fest; das Unternehmen passt sein Verhalten an. Wenn es sich anpasst, hat es kein Sanktionsrisiko, wenn es sich nicht anpasst, wird es sanktioniert. Es ist ein partnerschaftliches System; ich habe das heute schon zweimal gesagt - ein System, das der Weko auch die Möglichkeit belässt, sofort einzuschreiten, insbesondere auch dann, wenn die Wettbewerbswidrigkeit ganz offensichtlich ist.
Mit dem Antrag der Minderheit muss die Weko vor Gericht die Wettbewerbswidrigkeit des gemeldeten Verhaltens glaubhaft machen. Da stellen wir uns auf den Standpunkt, dass das grundsätzlich auch gelingen wird. Mit dem Antrag der Minderheit besteht aber das Risiko, dass das, ohne dass Praxiserfahrung vorliegt, wieder sanktioniert werden könnte. Das wiederum könnte dazu führen, dass es vorsichtige Unternehmungen dann gar nicht mehr wagen, in eine effizienzsteigernde Zusammenarbeit mit einem Unternehmenspartner einzutreten. Das würde in der Konsequenz dazu führen, dass wir die Wohlfahrt weniger befördert haben, als wir das gerne täten. Umgekehrt sagen sich die frechen Unternehmungen: Wir melden an, wir setzen um, wir profitieren davon und kassieren die Kartellmarge; wir passen dann wieder an, wenn es wegen des Wiederauflebens des Sanktionsrisikos nötig wird, und profitieren erneut. Letztlich profitieren sie bis zum letztinstanzlichen Entscheid.
Die Version des Bundesrates ist, mit anderen Worten, auf jeden Fall besser als der Status quo: Sie ist partnerschaftlich, sie ist verhaltensbasiert, sie stützt vor allem auch die ehrlichen Unternehmungen, und sie kann den Missbrauch sofort ahnden, wenn er nachgewiesen oder offensichtlich ist.
Mit dem Antrag der Minderheit sind wir auf einem etwas theoretischeren Weg. Dort besteht das Risiko, dass wir die anständigen Unternehmungen von effizienzsteigernden Zusammenarbeiten abhalten könnten. Das will die Minderheit sicherlich auch nicht.
Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.