Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-21
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich habe heute schon beim Eintreten gesagt, dass die Weko und das Bundesverwaltungsgericht das Widerspruchsverfahren eigentlich ausgehebelt haben - man denke an den Maestro-Fall. Damit ist den Unternehmen natürlich nicht geholfen. Wir wissen nicht, wie das Gesetz auszulegen ist und ob für ein Verhalten eine Busse droht oder nicht. Jetzt hätten wir die Gelegenheit, das zu verbessern. Der bundesrätliche Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, aber zu wenig weit.
Das Widerspruchsverfahren ist analog zum vorsorglichen Massnahmeverfahren auszugestalten, welches sich im Zivil- und Verwaltungsverfahren seit Generationen bewährt. Gemäss meinem Antrag hat die Weko sechs Monate Zeit, um eine Vorabklärung zu eröffnen. Sie kann das gemeldete Vorhaben während dieser Zeit genau prüfen, es mit den Unternehmen informell diskutieren, allenfalls erste Erkenntnisse aus der Umsetzung gewinnen und mit den Unternehmen über das weitere Vorgehen verhandeln. Das heisst, es werden einvernehmliche Regelungen gefördert. Und man weiss auch, dass 90 bis 95 Prozent der Fälle dort geregelt und abgeschlossen werden. Für die Unternehmen besteht damit eine Möglichkeit, mit der Weko den bürokratischen Aufwand pragmatisch zu bewältigen. Das ist insbesondere für unsere KMU vorteilhaft.
Im Falle einer Nichteinigung besteht dann die Möglichkeit, das Bundesverwaltungsgericht als neutrale Instanz entscheiden zu lassen. Wenn die Weko Zweifel hat, ob ein gemeldetes Verhalten zulässig ist, muss sie dem Bundesverwaltungsgericht glaubhaft machen, dass das gemeldete Verhalten unzulässig ist. Das Gericht entscheidet dann als unabhängige Instanz, ob das Vorliegen eines unzulässigen Verhaltens für glaubhaft erachtet wird oder nicht.
Noch kurz zu den Fristen: Die Fristen sollen bei wenigen Monaten liegen. Mit meinem Minderheitsantrag wird ganz konkret ein solches Verfahren vorgeschlagen. Damit wird die nötige Rechtssicherheit für die Unternehmen geschaffen. Insbesondere werden Rechtssicherheit und Verfahren für KMU gewährleistet.
Ich bitte Sie, hier meinem Minderheitsantrag zu Artikel 49a Absatz 5, auf Seite 27 der Fahne, zuzustimmen. Es ist wiederum ganz klar aufgegliedert, nicht nur in die Buchstaben a und b, sondern in den Buchstaben a, b, c und d.