AB 177253
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2013-03-21
Wortprotokoll
Wir reden bei den Artikeln 45 und 46 von der Advocacy-Rolle der Wettbewerbsbehörde. Mit Advocacy meinen wir das öffentliche Eintreten unserer Behörden für das Prinzip des Wettbewerbs. Wenn ich Herrn Rechsteiner richtig verstehe, will er jetzt die Kompetenzen der Weko selbst, aber auch jene des Sekretariates stark beschneiden. Die Weko könnte dann den Behörden nicht mehr Empfehlungen zur Förderung von wirksamem Wettbewerb unterbreiten, insbesondere hinsichtlich der Schaffung und Handhabung wirtschaftsrechtlicher Vorschriften, und sie könnte auch in Vernehmlassungsverfahren keine Stellungnahmen mehr abgeben. Ebenso könnte sie nicht mehr bei der Ausgestaltung kantonaler Erlasse wie etwa bei der Handhabung von Gebäudeversicherungsmonopolen beratend tätig sein. Der Antrag geht offensichtlich noch weiter: Die Weko wäre nämlich auch nicht mehr gehalten, laufend die Wettbewerbsverhältnisse zu beobachten. Das Sekretariat würde verwaltungsinterne Entwürfe zu Gesetzen und Verordnungen nicht mehr auf Wettbewerbsverfälschungen oder übermässige Wettbewerbsbeschränkungen hin prüfen können.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag Rechsteiner Paul auf Empfehlungen an Behörden und Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren zielt. Der Antrag bestätigt uns in einem Punkt: Wettbewerb ist unangenehm; man wünscht ihn allen anderen, aber nicht sich selbst. Und wenn man gelegentlich von einer Empfehlung getroffen wird, sucht man dann dieser Instanz das Instrument aus der Hand zu nehmen.
Offensichtlich haben Sie Empfehlungen zu Marktöffnungen im Infrastrukturbereich im Visier; Sie haben das soeben bestätigt. Aber wenn wir hier nicht liberalisieren, fehlt uns zunehmend der Zugang zum europäischen Binnenmarkt; wir werden den heute genutzten Zugang zunehmend verlieren. Integrationsbefürworter sollten sich den Zusammenhang von Infrastrukturliberalisierung und Binnenmarktzugang vergegenwärtigen.
In allen anderen Situationen, in denen man in seinen eigenen wirtschaftspolitischen Vorstellungen nicht getroffen wird, beklagt man dann die Trägheit der Behörden. Nehmen Sie als Beispiel die Frage der Weitergabe der Einkaufsvorteile im Euroraum: Hier haben wir dem Preisüberwacher und der Weko vorübergehend zusätzliche Stellen gegeben, um besser auf die Firmen einwirken zu können. Im Fall der Preisüberwachung geschieht dies vor allem im Sinne der Advocacy, der Überzeugungsarbeit. Aber genau so wirkt auch die Weko, und dabei soll es auch bleiben.
Wettbewerb ist offensichtlich unangenehmen: Manchmal passt er einem, manchmal nicht. Ich habe es heute Morgen in meinem Einleitungsreferat gesagt: Die Behörde arbeitet engagiert, gut, gründlich, qualitativ hochstehend. Wir haben eine Zielsetzung: Wir müssen in diesem Land wettbewerbsfähig bleiben oder wettbewerbsfähiger werden, wenn wir künftig im internationalen Kontext bestehen wollen.
So gesehen habe ich wenig Verständnis für den Antrag auf Streichung der Artikel 45 und 46.