Rechsteiner Paul · Ständerat · 2013-03-21
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21
Wortprotokoll
Ich habe es bereits in der Eintretensdebatte angekündigt: Selber sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit für die Revision. Unser Rat ist aber darauf eingetreten, und die Revision wird nun durchgeführt. Es sind jetzt verschiedenste Artikel geändert worden. Bei dieser Gelegenheit möchte ich eine Frage aufgreifen, die eigentlich in der Kommission hätte diskutiert werden sollen.
Nachdem es jetzt eine Revision gibt und danach vielleicht längere Zeit keine mehr, möchte ich die Problematik der politischen Funktion der Wettbewerbsbehörde aufgreifen, die in den Artikeln 45 und 46 des geltenden Gesetzes verankert ist. Das Problem bei dieser politischen Funktion besteht darin, dass die Wettbewerbskommission selber aktiv werden kann, um Wettbewerb und bestimmte Marktverhältnisse herzustellen. Da haben sich in den letzten Jahren in der Praxis doch erhebliche Probleme ergeben, weil in den Service-public-Bereichen namentlich die Wettbewerbskommission Entwicklungen angestossen hat, die sich als höchst problematisch erwiesen haben, die ideologisch bedingt waren, letztlich aber ökonomisch und politisch schädlich waren. Deshalb meine ich, dass diese Funktion gestrichen werden sollte. Die Wettbewerbsbehörde sollte sich auf klassische Funktionen des Gesetzesvollzugs beschränken und nicht als politisch tätige Behörde eingreifen können.
Worum geht es konkret? Ich kann Ihnen nur Beispiele nennen. Das bekannteste Beispiel ist die Strommarktliberalisierung. Das Schweizervolk hat die aus dem Bundeshaus kommende Strommarktliberalisierung an der Urne verworfen; es hat gesagt, es wolle beim bisherigen System der Versorgungsmonopole bleiben, die natürlich jeweils kommunal und kantonal verankert waren, nicht auf Bundesebene. Bei dieser Ausgangslage - es gab kein Bundesgesetz - war es der Wettbewerbskommission möglich, die Strommarktliberalisierung auf dem Weg des Instanzenzugs durchzusetzen. Der Fall der Freiburger Elektrizitätswerke war der Präzedenzfall. Da ist die Liberalisierung durchgesetzt worden, gegen den Volksentscheid, dass die Stromversorgung effizienter, kostengünstiger und im Sinne der Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft über Gebietsmonopole erfolgen solle.
Im nachfolgenden Stromversorgungsgesetz war aufgrund des Resultats der Volksabstimmung wenigstens für die Konsumenten als Übergangszustand noch ein Versorgungsmonopol verankert, eine Möglichkeit, die das Gesetz der Wirtschaft nicht mehr bot. Das hat dazu geführt, dass faktisch die Nachteile der Liberalisierung eingetreten sind, entgegen dem, was prognostiziert und immer gesagt worden war. Ein Nutzen war nicht gegeben, auch für die Wirtschaft nicht. Im Gegenteil, wir hatten die Entwicklung, dass Unternehmen, die viel Strom gebraucht hatten, sich nachher wieder auf dem Instanzenweg durchklagen mussten, um vom Versorgungsmonopol in den Kantonen und Gemeinden auch profitieren zu können. Das ist eine der Fehlentwicklungen, zu denen es aufgrund dieses Gesetzes gekommen ist.
Andere Beispiele gibt es im Zusammenhang mit der Befugnis der Wettbewerbsbehörde überall dort, wo wirtschaftsrechtliche Massnahmen getroffen werden, überall dort, wo der Bund legiferiert. Hierzu ein Beispiel, ebenfalls eines mit sehr negativen Auswirkungen: Als es um die Revision des öffentlichen Beschaffungswesens ging, hat sich die Wettbewerbsbehörde eingemischt und eine Regulierung empfohlen, mit welcher sie den Zwang zur Einhaltung der schweizerischen Arbeitsbedingungen und der schweizerischen Gesamtarbeitsverträge als Bedingung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Sinne einer Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit bekämpft hat. Dieses Beispiel zeigt, dass die Wettbewerbsbehörde mit Ideen und Vorstellungen unterwegs ist, die sich zum Schaden der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und auch des Gewerbes, das ja gleich betroffen ist wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ausgewirkt haben.
Um ein Signal in diesem Sinne zu setzen - ich sage das offen -, möchte ich Ihnen den Antrag stellen, diese Bestimmungen, die sich in der Vergangenheit negativ ausgewirkt haben, zu streichen.