Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-21
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21
Wortprotokoll
Hier bei Artikel 10 geht es um die Zusammenschlusskontrolle. Beim Beurteilungskriterium, das auf Zusammenschlussvorhaben Anwendung findet, soll gemäss Bundesrat ein Wechsel von einem Marktbeherrschungstest mit Doppelkriterium zum SIEC-Test erfolgen, das heisst, nicht nur das Begründen einer marktbeherrschenden Stellung, sondern auch die erhebliche Verringerung der Wettbewerbsintensität soll zur Unterbindung eines Zusammenschlussvorhabens genügen können.
Die Kommissionsmehrheit will dagegen nur von einem verschärften Marktbeherrschungstest, wie er heute im Gesetz [PAGE 345] steht, zu einem einfachen Marktbeherrschungstest wechseln. Administrative Erleichterungen für Zusammenschlüsse mit internationaler Marktabgrenzung und eine Angleichung der Fristen, die den Schweizer Behörden gesetzt sind, an jene in der EU komplettieren diesen Revisionspunkt. Auch sollen Beschwerden gegen Fusionsentscheide vom Bundesverwaltungsgericht möglichst innerhalb von drei Monaten behandelt werden. Hier handelt es sich um eine Ordnungsfrist.
Die beiden letztgenannten Punkte, die Ordnungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht und die Anpassung der Fristen an jene in der EU, gaben in der Kommission zu keinen Diskussionen Anlass. Wir können hier deshalb die Diskussion auf die Frage nach dem anzuwendenden Test bei Zusammenschlussvorhaben begrenzen.
Unbestritten ist, dass die geltende Zusammenschlusskontrolle für staatliche Eingriffe monopolähnliche Konstellationen verlangt, hält man sich an den Buchstaben des Gesetzes. Zusammenschlüsse, die sich zwar negativ auf den Wettbewerb und die Märkte auswirken, aber zu keiner monopolähnlichen Situation führen, müssten zugelassen werden. Dies rührt daher, dass die durch den Zusammenschluss begründete marktbeherrschende Stellung gemäss Gesetz auch noch geeignet sein muss, den Wettbewerb zu beseitigen. Dieses Zusatzkriterium will die Kommissionsmehrheit in Übereinstimmung mit der Kommissionsminderheit und dem Bundesrat streichen.
Die Frage ist, ob man vom Kriterium der Marktbeherrschung zum heute international üblichen Kriterium wechseln soll, wonach ein Zusammenschluss dann untersagt werden kann, wenn er zu einer erheblichen Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs führt. Wenn zu diesem neuen Beurteilungskriterium gewechselt wird, ist die Idee, dass dann auch die systematisch positiven Wirkungen berücksichtigt werden, die Unternehmenszusammenschlüsse auf die gesamtwirtschaftliche Effizienz haben, zum Beispiel dank der Realisierung von Grössenvorteilen, Skaleneffekten in Produktion oder Forschung und Entwicklung usw.
Für die Mehrheitsposition lassen sich im Wesentliche die folgenden drei Gründe aufführen:
1. Der SIEC-Test führt zu einer zu strengen Zusammenschlusskontrolle, weil auch Zusammenschlüsse von Unternehmen, die nicht marktbeherrschend sind oder werden, verboten werden könnten.
2. Demgegenüber ist der Marktbeherrschungstest, wie ihn die Mehrheit vorschlägt, sinnvoller, da der Staat erst aktiv werden soll, wenn durch eine Fusion eine Marktbeherrschung entsteht oder verstärkt wird.
3. Dies wird auch damit begründet, dass die Wirkungen eines geplanten Zusammenschlusses im Zeitpunkt, in dem die Zusammenschlusskontrolle stattfinden muss, immer hypothetisch sind. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass man sehr oft beim Zusammenschluss von Firmen erst später weiss, was effektiv die Vorteile sind. Im Vorfeld werden Sensibilitätsüberlegungen und Schätzungen der Synergieeffekte angestellt. Bei dieser Ungewissheit ist es besser, eine Fusion zuzulassen und, falls nötig, bei Missbrauch der Marktmacht anschliessend gestützt auf Artikel 7 zu intervenieren.
Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Levrat abzulehnen.