Graber Konrad · Ständerat · 2013-03-21
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21
Wortprotokoll
Herr Bischof hat nochmals die wichtigsten Punkte der Mehrheit erwähnt. Ich halte mich deshalb ganz kurz. Ich glaube, in Ergänzung zu dem, was er dargestellt hat, ist zu erwähnen, dass Artikel 5 in der Kommission auch in Zusammenhang mit dem später zu behandelnden Artikel 7a gesehen wurde. Wenn wir Artikel 7a so behandeln, wie es die Minderheit vorschlägt, dann gehe ich davon aus, dass man dann ein anderes Gefäss benötigt. Die Meinung der Mehrheit der Kommission ging in die Richtung, dass wir hier bei Artikel 5 dem Bundesrat folgen - und Artikel 5 noch in drei Punkten, so, wie ich es dargestellt habe, modifizieren und Verbesserungen aus Sicht der Kommission einbringen - und dass wir Artikel 7a weglassen. Ich werde später noch zu diesem Artikel 7a sprechen. Dieser Artikel war aber ein wichtiger Grund, weshalb man hier am Konzept des Bundesrates festgehalten hat.
Noch kurz zum Einzelantrag Niederberger: Ich habe noch nicht zu diesem Antrag gesprochen. Der Antrag lag in der Kommission nicht vor. Wir haben selbstverständlich all diese Fragen diskutiert, aber nicht in dieser Systematik, wie sie jetzt Herr Niederberger dargestellt hat. Es ist ein relativ anspruchsvoller Cocktail aus bisherigen Bestimmungen, aus Bestimmungen des Entwurfes des Bundesrates und aus Bestimmungen der Mehrheit, den er uns präsentiert. Letztlich will er eigentlich vorbringen, dass man das Thema der Vermutung wieder aufnimmt. Ich habe vorhin erwähnt, dass das Wort "Vermutung" rechtlich gesehen ein schwammiger Begriff ist; das war auch der Grund, weshalb der Bundesrat von diesem Begriff Abstand nehmen wollte.
Wenn man neben der Effizienzprüfung noch die ganze Frage der Vermutung hier in das Gesetz aufnähme, würde dies dazu führen, dass das System wieder eine Stufe mehr hätte. Damit würde es komplizierter, und es dauerte länger, bis es zu einem Entscheid käme; das ist wiederum aus Sicht der KMU sicher nicht von Interesse. Es gibt also eine Komplizierung des Systems und nicht eine Vereinfachung. Das System ist jetzt vom Bundesrat schlank dargestellt, sozusagen mit zwei Stufen. Man geht direkt zur Frage der volkswirtschaftlichen Effizienzbeurteilung; je nachdem wird sich dann die Rechtslage präsentieren respektive wird die Beweislast zu tragen sein.
Ich empfehle Ihnen also nochmals, der Mehrheit der Kommission zu folgen.