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preparatory:AB 177314

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26

Wortprotokoll

Sie haben das Landwirtschaftsgesetz zu Ende beraten und sind dem Bundesrat in den wesentlichen Punkten gefolgt. Ich bedanke mich dafür.

Wir sind jetzt bei den Zahlungsrahmen. Diese sind abgestimmt auf das Konzept, das Ihnen der Bundesrat vorgelegt hat. Es ist ein Konzept, dem Sie eben zugestimmt haben und das einen vernünftigen Ausgleich zwischen der Produktion und zum Beispiel den ökologischen Anliegen findet. Die Direktzahlungen richten unsere zukünftige Landwirtschaftspolitik besser auf die Ziele aus. Wir sprechen dementsprechend 13,7 Milliarden Schweizerfranken für die Periode [PAGE 1712] 2014-2017. Das ist viel Geld, aber es ist, wenn das Konzept jetzt verfolgt wird, richtig investiertes und wichtiges Geld.

Lassen Sie mich zu den beiden Minderheitsanträgen ganz wenige Worte verlieren: Eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um total 160 Millionen Franken, wie das die Minderheit Hausammann fordert, ist einfach nicht vertretbar, da aufgrund der Vorgaben der Schuldenbremse der Spielraum nicht vorhanden ist. Ich will an dieser Stelle jetzt nicht über die Zukunftsentwicklung der Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft insgesamt sprechen, aber Sie haben Kenntnis vom bundesrätlichen Konsolidierungs- und Armeefinanzierungsprogramm genommen. Damit sind Zeichen gesetzt worden, nicht weil wir das gerne tun, sondern weil wir das als notwendig erachten. Die für die Investitionskredite vorgesehenen Mittel sind wegen der tiefen Zinsen und der geringen Teuerung tiefer als in der Vorperiode; das ist so. Aber sie genügen mit aller Voraussicht, um den Fonds de Roulement real zu erhalten. Sollte sich die Lage ändern, besteht über Artikel 1 Absatz 2 des Bundesbeschlusses die Möglichkeit, maximal 100 Millionen Franken vom Zahlungsrahmen "Produktion und Absatz" in den Zahlungsrahmen "Grundlagenverbesserungen" umzulagern.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag Hausammann abzulehnen.

Zum Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 1 Absatz 3: Auch hier bin ich entschieden der Meinung, dass Sie ablehnen müssen. Nach diesem Vorschlag müssten die Mittel für die beiden Beitragskategorien gegenüber unserem bundesrätlichen Entwurf um etwa 250 Millionen Franken reduziert werden. Zur Erreichung der Ziele im Bereich der Versorgungssicherheit und insbesondere der Offenhaltung sind die dafür vorgeschlagenen Mittel notwendig. Die Modellrechnungen zeigen, dass bei einer Reduktion der Versorgungssicherheitsbeiträge die Kalorienproduktion sinkt, und das will weder der Bundesrat noch das Parlament.

Eine Reduktion der Zonenzuschläge im Bereich der Kulturlandschaftsbeiträge würde, wie bereits gesagt, die Offenhaltung der Landschaft in der Hügel- und Bergregion gefährden. Zudem würde die Flexibilität des Bundesrates eingeschränkt; der Bundesrat will allenfalls auf unerwartete Entwicklungen reagieren können. Das ist ein wichtiges Element, auch im jetzt von Ihnen geänderten System.

Ich bitte Sie also, nicht im letzten Moment ein Finanzierungskonzept zu verändern, das auf einem sorgfältigst austarierten und von Ihnen beschlossenen Direktzahlungskonzept und auf einem ganzheitlichen landwirtschaftspolitischen Konzept basiert. Bleiben Sie bei den Anträgen der Mehrheit!