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preparatory:AB 177348

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-09-26

Wortprotokoll

Es geht in diesem Block um verschiedene Änderungsanträge, die von der Kommission eingebracht worden sind und die sachlich korrekt und weitgehend unbestritten sind. Ich werde mich dazu kurz äussern.

Bei den Artikeln 89a und 96 gibt es zwei Punkte, die ich kommentiere. Bei Artikel 89a Absätze 1 und 3 bitte ich um eine Abstimmung. Die von der Kommission vorgeschlagene Präzisierung von Absatz 1 ist zweckmässig, der Bundesrat ist damit einverstanden. Hingegen bitte ich Sie, bei Absatz 3 auf die Korrektur zu verzichten. Dort sind nämlich in erster Linie die Gewerbebetriebe betroffen; es ist nicht die Meinung, dass die Organisationen oder die Branchenverbände von einer allfälligen Wettbewerbsverzerrung betroffen wären. Wenn die direkt betroffenen Gewerbebetriebe nicht Beschwerde erheben wollen, gibt es keinen Grund, weshalb dies ein Gewerbeverband tun sollte. Es steht einem Verband frei, seine Mitglieder im Hintergrund zu unterstützen, aber es sind die Mitglieder, die Gewerbebetriebe, die betroffen sind. Es braucht daher die Korrektur in Absatz 3 nicht.

Bei Artikel 96 Absatz 1 über die Investitionshilfen für die besonders tierfreundlichen Ställe hat Frau Fässler einen Minderheitsantrag eingereicht. Die besonders tierfreundlichen Stallhaltungssysteme (BTS) werden einerseits über die jährlich ausgerichteten Direktzahlungen für das Tierwohl und anderseits über einen Zuschlag von 20 Prozent bei den Investitionshilfen gewürdigt; das ist unbestritten. Die Anreizstrategie zeigt auch ihre Wirkung. Es sind in den vergangenen Jahren 90 Prozent der neugebauten Ställe mit Beiträgen unterstützt worden und zu BTS-Ställen geworden. Das Anliegen des Antrages wird also weitgehend erfüllt. In Einzelfällen, insbesondere im Berg- und Sömmerungsgebiet oder bei traditionellen Dorfsiedlungen, ist es wegen der knappen Platzverhältnisse sehr aufwendig oder sogar unmöglich, am bestehenden Ort einen BTS-Laufstall einzurichten. Deshalb bitte ich Sie, keine zwingenden BTS-Bedingungen für Investitionshilfen ins Gesetz zu schreiben. Es muss die Ausnahme geben können.

Ich bitte Sie also, der Mehrheit zu folgen.

Zum Einzelantrag Graf Maya: Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die Pflanzenzüchtung zu unterstützen und zu fördern. Der Zugang zu Saatgut für Nutzpflanzen, welche unseren Gegebenheiten angepasst sind, ist entscheidend für ein nachhaltiges Ernährungssystem. Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a besagt ja, dass ökologisch hochwertige Pflanzen gezüchtet werden sollen, und ökologisch hochwertig sind Pflanzen, deren Anbau möglichst geringen Einfluss auf die Umwelt hat. Die neu vorgeschlagenen Möglichkeiten können also unter diesen Buchstaben a subsumiert werden. Mit der beantragten Ergänzung wird der Anwendungsbereich nicht ausgedehnt.

Ich bitte Sie also, von diesem Einzelantrag Abstand zu nehmen.

Zu Artikel 141 Absatz 1 Buchstaben b, c und d: Wir sind bei der Tierzucht für gesunde Tiere und besonders ökologische und tierfreundliche Produktionsformen. Bezüglich des Minderheitsantrages Schelbert zu den Buchstaben c und d ist [PAGE 1700] festzuhalten, dass sich grundsätzlich alle Nutztierrassen für Produktionsformen eignen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Die besonders tierfreundliche Haltung soll zudem weiterhin mit Direktzahlungen und Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden.

Ich bitte Sie, sowohl bei Buchstabe b als auch bei den Buchstaben c und d der Mehrheit zu folgen.

Bei der künstlichen Besamung in Artikel 145 Absatz 3 ist die heutige Regelung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht sehr problematisch. Erstens haben die anerkannten Zuchtorganisationen im Inland quasi eine staatliche Absatzgarantie. Zweitens wird der Wettbewerb beim Import stark eingeschränkt. Es gibt ungleich lange Spiesse zwischen importierenden Besamungsstationen und anderen Bewerbern. Letztere müssen pro Samendose bis zu fünfzigmal höhere Zollabgaben bezahlen. Die Schweiz ist in den letzten Jahren vom Genetikimporteur zum starken Nettoexporteur geworden - ein Erfolg der einheimischen Zucht und ein Zeichen dafür, dass es die alten, protektionistischen Massnahmen nicht mehr braucht. Mit einer liberaleren Importregelung können die Rindviehhalter Stierensamen billiger kaufen und damit ihre Kosten senken.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, die Minderheit Bertschy zu unterstützen.

Zu Artikel 187 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes und Artikel 37a des Gentechnikgesetzes: Ich habe vom Unmut des Präsidenten der zuständigen Kommission, der WBK, Kenntnis genommen. Neben der Moratoriumsverlängerung schlägt die Mehrheit bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen einen Paradigmenwechsel vor, nämlich weg von einer rein sicherheitsbasierten Technologiebeurteilung hin zu einer integralen Kosten-Nutzen-Betrachtung. Ein Zulassungsentscheid, basierend auf transparenten, wissenschaftlich basierten Nachhaltigkeitskriterien, ist zu begrüssen.

Bezüglich der zweiten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums in Artikel 37a des Gentechnikgesetzes hat sich der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Ritter 12.3028 geäussert. Eine angemessene Verlängerung des Moratoriums ist für den Bundesrat akzeptabel, sofern diese dem Parlament die Gelegenheit gibt, die im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms 59 formulierten Lücken in der geltenden Gentechnikgesetzgebung vertieft zu prüfen und die Rechtsgrundlagen für die Koexistenz entsprechend zu ergänzen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Es bleiben noch die zwei Einzelanträge Bulliard und Rime, zuerst zum Antrag Bulliard: Das vom Bundesrat vorgeschlagene stillschweigende Einverständnis zur Unterpacht könnte isoliert betrachtet tatsächlich als Beeinträchtigung der Verfügungsgewalt des Eigentümers interpretiert werden. Ich bitte Sie aber zu beachten, dass die Unterpacht bereits heute oft praktiziert wird und dies vielmals ohne das Wissen des Verpächters geschieht. Mit unserem Entwurf wird mit dem Wegfall der Schriftlichkeit lediglich das Verfahren vereinfacht. Um den Vorbehalten Rechnung zu tragen, kann ich mir vorstellen, dass für Pachtlandarrondierungen eine Pflicht zur Information des Verpächters über den Flächenabtausch postuliert wird.

Ich bitte Sie also, Artikel 20 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht nicht zu streichen.

Den Antrag Rime zum Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht bitte ich Sie anzunehmen. Der Bundesrat hat bereits bei der Agrarpolitik 2011 beantragt, die Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung generell zu streichen. Das Parlament hat das damals abgelehnt, der Entscheid des Parlamentes im Jahre 2007 muss aber nicht als genereller Sperrbeschluss verstanden werden. Der Antrag Rime will die Freistellung kleiner Parzellen, die nicht zu einem landwirtschaftlichen Gewerbe gehören. Die Zulassung einer höheren grundpfandrechtlichen Belastung vereinfacht die administrativen Abläufe und erhöht den finanziellen Spielraum der Besitzer.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, dem Antrag Rime zuzustimmen.