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Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2012-09-26

Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-26

Wortprotokoll

Jeder erwachsene Mensch soll seinen Lebensunterhalt mit einer anständig bezahlten Arbeit selbst verdienen können. Diesen Grundsatz würden Sie wohl alle unterschreiben. Er hat Eingang gefunden in die zentrale Strategie der Internationalen Arbeitsorganisation "decent work for a decent life", und er hat auch Eingang gefunden in die Schweizerische Bundesverfassung als Sozialziel in Artikel 41. Aus diesem Sozialziel leitet sich natürlich die Verpflichtung ab für den Staat, eine aktive Beschäftigungspolitik zu betreiben, eine Beschäftigungspolitik mit dem Ziel der Vollbeschäftigung.

Nun wissen Sie, dass der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit eine völlig neue Aktualität bekommen hat. In den Vereinigten Staaten von Amerika ist er eines der wichtigsten Wahlkampfthemen im jetzt laufenden Präsidentschaftswahlkampf, und in Europa ist die ohnehin schon grosse Arbeitslosigkeit als Folge der Bankenkrise ja geradezu explodiert und wieder zu einem riesigen Problem geworden. Wir erleben im Kontrast zum Fatalismus der Neunzigerjahre sozusagen eine Renaissance der Beschäftigungspolitik. Damals hat man gesagt: "Vollbeschäftigung ist eh nicht möglich, also lassen wir es bleiben und nehmen eine gewisse Sockelarbeitslosigkeit einfach so hin." Laisser-faire hat um sich gegriffen, aktives beschäftigungspolitisches Handeln wurde stillgelegt.

Nun zwingt die Realität die Staaten zu einem Umdenken. Wenn man Arbeitslosigkeitsquoten von 10, 15, 20 oder mehr Prozent hat, dann wird allen klar, dass hier sozialer Zündstoff liegt, der gelegentlich auch explodieren könnte. Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat auf diese neue Realität reagiert, indem sie das Übereinkommen Nr. 122 zu einer von vier Strategien zur guten Regierungsführung aufgewertet hat. Sie hat dies als tripartite Organisation und einstimmig getan, als Teil der "Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung".

Warum ratifizieren wir diese Konvention in der Schweiz, wo wir doch alles, was sie verlangt, schon erfüllen? Es gibt dafür einen formellen Grund. Wir ratifizieren IAO-Konventionen immer erst dann, wenn wir sie schon erfüllen. Da könnte man sich selbstverständlich auch ein anderes Modell vorstellen. Aber es ist nun einmal so. Es gibt aber auch zwei wichtige materielle Gründe. Der eine ist, dass es für die IAO als Organisation ganz wesentlich ist, dass ihre Mitgliedstaaten ihre Übereinkommen ratifizieren und ihnen damit Gewicht verleihen, um damit auch der IAO Gewicht zu geben. Der andere ist, dass das auch für die Schweiz als Mitgliedstaat der IAO wichtig ist. Sie hat dort einen ganz anderen Auftritt, wenn sie sagen kann, man habe diese Konvention ratifiziert.

Die Schweiz muss sich angesichts ihrer rekordtiefen Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ja nicht verstecken. Wir können in der IAO durchaus selbstbewusst auftreten und vielleicht einmal erklären, welche Arbeitsmarktpolitik in der Schweiz dazu führt, dass wir eine so tiefe Arbeitslosigkeit haben. Dann können wir von unserem dualen Berufsbildungssystem reden, von den arbeitsmarktlichen Massnahmen der IV und der Arbeitslosenversicherung. Dann können wir den anderen Staaten in der IAO zeigen, wie man sich dem Ziel der Vollbeschäftigung mit einer aktiven staatlichen Beschäftigungspolitik annähern kann.

In diesem Sinn setzen wir mit der Ratifizierung der Konvention Nr. 122 Signale. Wir sagen damit, der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit sei eine zentrale Staatsaufgabe. Wir sagen damit, dass eine staatliche Beschäftigungspolitik unverzichtbar ist, und wir zeigen auch, dass man mit einer guten Beschäftigungspolitik Resultate im Sinne einer tiefen Arbeitslosigkeit erzielen kann.

Unsere Fraktion wird der Ratifizierung zustimmen und bittet Sie, dasselbe zu tun.