Lexipedia

Büchler Jakob · Nationalrat · 2015-06-16

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-16

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat am 26. Mai 2015 vor der Beratung des Rüstungsprogramms eine Vorstellung der einzelnen Rüstungsvorhaben auf dem Waffenplatz Thun durchgeführt. Bei der Besichtigung waren auch die Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates anwesend.

Mit dem Rüstungsprogramm 2015 beantragt der Bundesrat dem Parlament die Beschaffung von Rüstungsgütern für insgesamt 542 Millionen Franken. Es geht dabei um drei Rüstungsvorhaben: erstens um die Aufklärungsdrohne 15 als Ersatz für die Aufklärungsdrohne 95; zweitens um den Schiesssimulator zum Sturmgewehr 90, neue Technologie; und drittens um das neue, geländegängige leichte Motorfahrzeug. Die Finanzkommission unseres Rates behandelte das Rüstungsprogramm 2015 am 13. April und beschloss Zustimmung zur Vorlage.

Zu den einzelnen Rüstungsvorhaben im Detail: Die drei Rüstungsgüter des Rüstungsprogramms 2015 sind allesamt Erneuerungen oder Ersatz für bestehende Systeme.

Ich komme zur Aufklärungsdrohne Hermes 900, zunächst zu den technischen Daten: Sie hat ein Startgewicht von 1590 Kilogramm, eine Zuladung von 450 Kilogramm, eine Höchstflugdauer von 24 Stunden, einen Einsatzradius von 250 Kilometern, eine Flügelspannweite von 17 Metern und eine Fluggeschwindigkeit von 260 Kilometern pro Stunde. Für den Start ab einem Flugplatz braucht es eine Piste mit einer Länge von mindestens einem Kilometer; vorgesehen ist Emmen. Mit der Aufklärungsdrohne 15 soll das Drohnensystem ADS 95 Ranger abgelöst werden. Die heutigen Aufklärungsdrohnen 95 stehen wöchentlich im Einsatz und dienen zurzeit dem Grenzwachtkorps und zum Teil den einzelnen Polizeikorps. Das alte System ist am Ende seiner Einsatzzeit angelangt. Damit kann der Einsatz durch die zivilen Behörden nicht mehr länger gewährleistet werden. Die Beschaffung von sechs neuen unbemannten und unbewaffneten Drohnen soll hier Abhilfe schaffen. Es handelt sich bei dieser Beschaffung um das System mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Die Beschaffung dieser sechs Drohnen ist im rot-grünen Lager politisch umstritten, weil dieses System aus Israel stammt. Aus Sicht des Bundesrates und der Mehrheit der Kommission ist der Kauf dieser Drohnen politisch unproblematisch, weil das Produkt nicht vom Staat Israel stammt, sondern von einer israelischen Firma, die mit einem internationalen Rüstungskonglomerat in Verbindung steht. Der Rüstungschef erklärte in der Kommission, dass die ursprüngliche Auswahl von Produkten verschiedener möglicher Hersteller auf zwei Systeme reduziert wurde, wobei beide in Israel hergestellt werden. Das eine wurde vom Staat Israel angeboten, das andere von der internationalen Rüstungsfirma Elbit Systems mit Sitz in Israel, die das Produkt Hermes 900 herstellt.

Die Beschaffung der sechs Drohnen umfasst auch die Bodenkomponenten, den Simulator und die Logistik. Damit kann die Zielaufklärung, die Führung der Feuerunterstützung im militärischen Sinn, aber auch der Schutz der kritischen Infrastrukturen - und damit der eigenen Truppen - unterstützt werden. Diese Drohnen sind nur mit einem elektrooptischen Sensor ausgerüstet, der als Tages- und Nachtsichtsensor operiert. Die neue Drohne Hermes 900 kann ohne Begleitung 24 Stunden in der Luft verweilen. Die alte Drohne war lediglich drei Stunden in der Luft und musste zum Teil begleitet werden. Je nach Spezifikation könnten diese Drohnen auch mit Sensoren für die Messung von Luftpartikeln, Chemiepartikeln oder auch von atomarer [PAGE 1109] Verstrahlung ausgerüstet werden. Eine Nachrüstung dieser Spezialsensoren steht jetzt nicht zur Diskussion.

Es muss hier erwähnt werden, dass bereits das alte System ADS 95 aus Israel war. Neben Israel gab es eine einzige Alternative, nämlich die USA. Sie stellen neben Israel als einziges Land technologisch vergleichbare Systeme her. Die USA haben aber das Exportrisiko so hoch eingeschätzt, dass sie der Schweiz diese Systeme nicht verkaufen wollten.

Zum Schiesssimulator Sturmgewehr 90, neue Technologie: Dabei handelt es sich um ein Produkt der Firma Ruag Defence, welche auch das nötige Know-how bezüglich der Simulatoren hat. Heute werden Schiesssimulatoren nur in den Gefechtsausbildungszentren eingesetzt. Diese Simulatoren zum Sturmgewehr 90, neue Technologie, werden ausserhalb der Gefechtsausbildungszentren Walenstadt, St. Luzisteig und Bure sozusagen auf dem freien Feld oder im überbauten Gebiet eingesetzt. Mit dem Schiesssimulator Sturmgewehr 90, neue Technologie, sind Übungen auf Gegenseitigkeit möglich, die einen realitätsnahen Eindruck von Gefechtssituationen ergeben, ohne dass dabei scharf geschossen wird. Damit kann die Gefechtsausbildung massgeblich optimiert werden. Diese Beschaffung umfasst 500 Sets à 10 Schiesssimulatoren zum Sturmgewehr 90, neue Technologie.

Zum geländegängigen leichten Motorfahrzeug für Fachsysteme: Mit dem Rüstungsprogramm 2014 wurde die Beschaffung von Stationswagen des Typs Mercedes-Benz für den Personen- und Materialtransport eingeleitet. Zusätzlich müssen die heute auf der Basis des Steyr-Daimler-Puch 230 GE vorhandenen Fahrzeuge abgelöst werden. Das neue geländegängige leichte Motorfahrzeug für Fachsysteme basiert auf dem Mercedes-Benz G 300 4x4. Die Beschaffung umfasst 879 Fahrzeuge; 679 Grundfahrzeuge und 200 Stationswagen, inklusive der Integration der Fachsysteme und der Logistik, welche von den alten Fahrzeugen übernommen werden.

In der Sicherheitspolitischen Kommission wurde ein Antrag auf Nichteintreten gestellt; dieser wurde finanzpolitisch begründet. Nach dem Nein zum Gripen sei ein Marschhalt angezeigt. Die Notwenigkeit der beantragten Beschaffungen habe nicht überzeugend dargestellt werden können.

Die Kommission trat mit 16 zu 7 Stimmen auf das Rüstungsprogramm ein. In der Detailberatung wurde nochmals auf die einzelnen Rüstungsgüter eingegangen. Es wurde ein Antrag gestellt, dass auf die Beschaffung der Aufklärungsdrohnen verzichtet werden solle. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Ein zweiter Antrag verlangte, dass der Kredit für die Beschaffung der geländegängigen leichten Motorfahrzeuge um einen Drittel zu kürzen sei. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der dritte Antrag, der gestellt wurde, verlangte, dass bei der Motorfahrzeugbeschaffung mit einem Euro-Umrechnungskurs von Fr. 1.05 statt Fr. 1.25 zu rechnen sei. Dieser Antrag wurde in der Kommission diskutiert und schliesslich mit 16 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde dem Rüstungsprogramm mit 16 zu 7 Stimmen zugestimmt.

Der Sicherheitspolitischen Kommission lag die Petition 15.2005 der Organisation BDS-Schweiz mit dem Titel "Nein zum Kauf von Drohnen aus Israel" vor. Die Petition besagt Folgendes: Die militärische Zusammenarbeit mit Israel stehe im Widerspruch zu den besonderen Verpflichtungen, welche die Schweiz als Depositar- und Vertragsstaat der Genfer Konventionen habe. Diese Bestimmungen würden den Kern des humanitären Völkerrechtes bilden. Die Genfer Konvention schütze Zivilpersonen, die sich in Feindesland oder in militärisch besetzten Gebieten befinden. Die Schweiz würde mit dieser Beschaffung von Drohnen auf ein Produkt setzen, das auf der Basis der israelischen Besatzung und somit gegen die Genfer Konvention verstossend entwickelt worden sei.

Die Kommission nahm Kenntnis von einem Brief der Generalsekretärin des VBS. Es wurde im Brief erneut darauf hingewiesen, dass die Beschaffung der Drohnen eines israelischen Unternehmens keinen Verstoss gegen die Genfer Konvention darstelle und deshalb unbedenklich sei.

Ich bitte Sie, auf das Rüstungsprogramm einzutreten und ihm zuzustimmen.

Büchler Jakob · Nationalrat · 2015-06-16 | Lexipedia | Lexipedia