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Fischer Roland · Nationalrat · 2015-06-16

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Die grünliberale Fraktion wird auf das Rüstungsprogramm 2015 eintreten und bei der Bereinigung der einzelnen Beschaffungsvorhaben den Anträgen der Mehrheit folgen. Das bedeutet, dass wir den Beschaffungen in der Höhe von 771 Millionen Franken gemäss dem Antrag des Bundesrates zustimmen.

Aus unserer Sicht sind die drei vom Bundesrat beantragten Beschaffungen für die Erfüllung der in der Bundesverfassung dargelegten Aufgaben der Armee notwendig. Es war in den vergangenen Jahren immer ein Grundsatz der Grünliberalen, dass wir Beschaffungen akzeptieren und ihnen zustimmen, wenn sie die Weiterentwicklung und die strategische Ausrichtung der Armee und der Luftwaffe nicht vorwegnehmen. Das ist bei diesem Rüstungsprogramm so, wie es hier jetzt vorliegt, ebenfalls der Fall. Aufgrund ihrer breiten Einsatzmöglichkeiten, sowohl für die Verteidigung als auch für den subsidiären Einsatz zugunsten von zivilen Behörden und sogar für Auslandeinsätze, nehmen die Systeme strategische und organisatorische Entscheidungen, welche im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee noch gefällt [PAGE 1112] werden müssen und welche wir in diesem Rat in dieser Woche ja auch noch diskutieren werden, nicht vorweg. Es handelt sich ausserdem bei allen zu beschaffenden Systemen um Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen.

Zuerst einmal zu den Drohnen: Hier möchte ich im Namen der Grünliberalen noch einmal darauf hinweisen, dass eigentlich aus unserer Sicht immer noch keine klare Strategie des Bundesrates für die Luftwaffe erkennbar ist. Dadurch wird auch ein fokussierter Einsatz der knappen Ressourcen in diesem Bereich immer noch verunmöglicht. Nach dem Nein einer Mehrheit der Stimmenden zum Gripen-Kauf hätte man eigentlich erwarten können, dass der Bundesrat wirklich tiefgreifend über die Bücher geht und strategische Überlegungen über die Zukunft der Luftwaffe der Schweiz ins Zentrum stellt. Leider haben wir dann erstaunt zur Kenntnis nehmen müssen, dass im Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes, welches in Erfüllung eines Postulates Galladé erstellt wurde, weiterhin von einer Ersatzbeschaffung für die Tiger-F-5-Flugzeuge die Rede ist, also von einer Ersatzbeschaffung, welche ja soeben erst vom Stimmvolk abgelehnt wurde.

Die 32 verbleibenden F/A-18 genügen nach Aussage des Bundesrates nicht, die verlangten Leistungen zu erbringen. Da stellt sich für uns nach wie vor die Frage: Welche von wem verlangten Leistungen wozu? Der Bericht gibt zwar eine gute Auslegeordnung über die für die Luftwaffe relevanten Bedrohungen und Entwicklungstendenzen, und es wird für die Luftwaffe auch ein angestrebtes Leistungsprofil präsentiert. Aber dazwischen fehlt ein überbrückendes Element, das es erlauben würde, solche strategischen Fragen zu beleuchten. Aus unserer Sicht wäre es notwendig, dass man nicht nur eine Zusammenstellung der Fähigkeiten der Luftwaffen anderer Staaten macht, sondern auch eine Analyse der gegenwärtig für die Schweiz massgebenden Bedrohungen und Herausforderungen in der Luft sowie der Herausforderungen, welche sich durch die Weiterentwicklung der Armee für die Luftwaffe ergeben. Abgeleitet von dieser Analyse sollten dann Ziele, Grundsätze und Leitlinien definiert werden, die aufzeigen, wie man diesen Bedrohungen und Herausforderungen begegnet, und dann sollten Massnahmen beschlossen werden, die zeigen, wie man diese Ziele erreicht und wie die Grundsätze und Leitlinien verfolgt werden. Diese Überlegungen fehlen aus unserer Sicht weiterhin.

Wenn wir heute der Beschaffung der Drohnen zustimmen, dann aus folgenden Gründen:

1. Wie bereits dargelegt, ist ein Grund für unsere Zustimmung das breite Einsatzspektrum. Insbesondere der Nutzen für die subsidiäre Unterstützung von zivilen Behörden spricht ebenfalls für diese Beschaffung, welche ja eine Ersatzbeschaffung ist. Durch diese werden die strategischen Diskussionen und Beschlüsse nicht vorweggenommen.

2. Das heutige System ist technologisch veraltet und muss ersetzt werden. Das beantragte System weist ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis auf. Wir werden im Vergleich zu heute über weniger Drohnen verfügen, wobei die neuen Drohnen leistungsfähiger sind und länger in der Luft bleiben können.

Auch in unserer Fraktion ist über die Herkunft der Drohnen diskutiert worden, da der Staat Israel aufgrund seiner Politik in den besetzten Gebieten beschuldigt wird, Menschenrechte und die Genfer Konventionen verletzt zu haben. Die grosse Mehrheit der Fraktion ist jedoch der Ansicht, dass die Beschaffung eines Rüstungsgutes bei einem international tätigen privaten Konzern nicht mit der Politik des Staates Israel verknüpft werden solle. Diese beiden Fragen sind klar zu trennen. Ausserdem verstösst eine solche Beschaffung nicht gegen die Genfer Konventionen. Würden wir aus politischen Gründen dieser Beschaffung nicht zustimmen, müssten letztendlich viele weitere Handelsbeziehungen der Schweiz mit anderen Staaten auch infrage gestellt werden.

Im Weiteren möchte ich auf die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen eingehen. Es handelt sich hier um spezielle Fahrzeuge, welche gekauft werden sollen und für die der Einbau von acht verschiedenen Spezialsystemen, zum Beispiel Funksystemen, vorgesehen ist. Das Grundfahrzeug basiert auf dem Konzept des bereits mit dem Rüstungsprogramm des letzten Jahres beschafften 4x4-Stationswagens. Es stellt sich hier natürlich die Frage nach dem Umfang der Beschaffung, wie sie eine Minderheit der Kommission aufwirft. Aus unserer Sicht sollte man jedoch nicht via die Beschaffungsentscheide quasi die Truppenstärke mehr oder weniger präjudizieren. Das macht keinen Sinn, zumal Verpflichtungskredite ja einen Höchstbetrag darstellen und das Parlament stets die Budgethoheit behält, das heisst notfalls bei den Investitionsausgaben entsprechend anpassen könnte, wenn effektiv weniger Fahrzeuge notwendig würden. Zudem können die logistischen Mittel und die Führungsmittel - und darum geht es hier - bei diesen spezialisierten Fahrzeugen nicht linear mit dem Bestand reduziert werden.

Eine zweite Minderheit möchte den Euro-Umrechnungskurs, der für die Budgetierung des Verpflichtungskredites verwendet wurde, nach unten anpassen. Das ist aus unserer Sicht vor dem Hintergrund der Unsicherheit von Währungsprognosen ganz generell und angesichts des Umstandes, dass sich eine solche Beschaffung über mehrere Jahre hinzieht, eine nicht sehr praxistaugliche Forderung. An dieser Stelle möchte ich Sie, den Bundesrat und das VBS nochmals daran erinnern, dass es sich hier um einen Verpflichtungskredit handelt, das heisst also um einen Maximalbetrag, der nicht ausgeschöpft werden muss. Wir sind alle froh, wenn bei einem tieferen Wechselkurs die Kosten für diese Fahrzeuge dann entsprechend tiefer ausfallen werden. Das würde dann ja auch nicht im Widerspruch zum Verpflichtungskredit stehen.

Die Grünliberalen werden deshalb auch die Anträge der Minderheiten II und III ablehnen und bei der Beschaffung der Fahrzeuge der Mehrheit folgen.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle zum Schluss noch einen finanzpolitischen Ausblick auf die zukünftigen Rüstungsprogramme. Wir hatten ja in der Vergangenheit stets das Problem, dass die budgetierten Kredite bei der Armee nicht ausgeschöpft werden konnten. Ich habe den Eindruck, dass wir mit der Forderung der rechtskonservativen Seite unseres Rates, im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee einen hohen Zahlungsrahmen für die Armee ins Gesetz zu schreiben, wieder Gefahr laufen, in eine ähnliche Situation hineinzugeraten. Ausserdem besteht das Risiko, dass bei definierten Mindestausgaben ineffizient und allenfalls wenig fokussiert eingekauft wird. Es kommt hinzu, dass Beschaffungen auch Personal benötigen. Da erstaunt es mich schon, wenn aus Sicht der Rechtskonservativen beim Bundespersonal gespart werden soll, obwohl wir ja mittlerweile genau wissen sollten, dass solche Sparmassnahmen beim Personal schwergewichtig immer wieder die Armee treffen.

Beschaffungen müssen aus unserer Sicht auf einer klaren Strategie beruhen, welche den spezifischen Herausforderungen der Schweiz gerecht wird. Man darf nicht einfach irgendein Gerät beschaffen, nur weil andere Staaten es auch haben und weil man sich ein gewisses Gerät sehr wünscht. Das können wir uns als kleiner Staat einfach nicht leisten.

Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten und der Mehrheit zuzustimmen.