Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte nach dem Bashing gegen die Eidgenössische Steuerverwaltung gerne noch einmal klarstellen, dass die Steuerverwaltung ihre Praxis nicht gekehrt hat - bitte nehmen Sie das dann im Amtlichen Bulletin auch zur Kenntnis -, sondern dass das Bundesgericht im Jahr 2011 bestätigt hat, dass die Praxis der Steuerverwaltung gesetzeskonform ist. Es war also eine Bestätigung der Steuerpraxis, die wir vorher hatten, durch das Bundesgericht. Jetzt wird geltend gemacht, auch mir gegenüber, es habe einzelne Fälle gegeben, in welchen man vor 2011 etwas grosszügiger gewesen sei. Das mag sein, vielleicht haben da gewisse Bindungen gespielt, ich weiss es nicht. Es mag sein, dass es einzelne Fälle gegeben hat, aber die Praxis der Steuerverwaltung war ganz klar, galt für alle und wurde durch das Bundesgerichtsurteil bestätigt.
Jetzt bin ich etwas erstaunt, wenn ich höre, wie gut und wie richtig und vertretbar solche Rückwirkungen sein sollen. Wenn Sie eine solche Rückwirkung beschliessen und einführen, würde das heissen, dass Sie eine grosse Ungleichbehandlung kreieren, und zwar eine Ungleichbehandlung zwischen den Steuer- oder eben Meldepflichtigen, die vor dem 1. Januar 2011 rechtskräftig veranlagt und deren Verfahren abgeschlossen wurden, und allen anderen, die noch offene Verfahren beziehungsweise noch keine abschliessenden Verfügungen haben. Das heisst also, dass es dann auch in diesem Bereich Unternehmen gäbe, die profitieren, und andere Unternehmen, die nicht profitieren würden.
Wir sprechen hier von einer Rückwirkung auf Gesetzesstufe. Es ist mir klar, dass wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben. Aber auch für eine Rückwirkung auf Gesetzesstufe gibt es klare Richtlinien; Herr Nationalrat Schelbert hat sie aufgezählt. Unter anderem sind folgende zwei zu nennen: Zum Ersten muss ein öffentliches Interesse vorliegen. Ja, sagen Sie mir einmal, wo ist hier das öffentliche Interesse an einer solchen Rückwirkung? Zum Zweiten muss es eine zeitlich mässige Lösung sein. Wenn Sie, auch nach der Diskussion, die wir zur Erbschaftssteuer geführt haben, vier Jahre als zeitlich mässige Lösung anschauen und vielleicht noch berücksichtigen, dass die Rechtsprechung lautet, eine Rückwirkung von wenigen Monaten sei zeitlich noch mässig, dann habe ich alle Mühe, diese Begründung zu verstehen.
Ich stelle heute fest, dass rechtsstaatliche Prinzipien in diesem Rat nicht mehr die gleiche Bedeutung haben, wie das vor wenigen Jahren noch der Fall war. Ich bedauere das sehr. Wir sind darauf angewiesen, dass wir uns an unsere rechtsstaatlichen Prinzipien halten, und dies nicht nur fallweise. Ich möchte Sie wirklich bitten, diese Rückwirkung nicht aufzunehmen.
Wenn ich gerade das Wort habe, möchte ich noch einmal zur Motion 15.3379, "Einführung einer Eingangsbestätigung im Bereich des Meldeverfahrens bei der Verrechnungssteuer", sprechen. Wir haben in unserem Land die Selbstdeklarationspflicht, wir vertrauen darauf, dass alle selbst deklarieren. Damit hängt zusammen, dass man natürlich auch beweispflichtig ist. Wenn wir unsere Steuerveranlagung machen, wenn wir unsere Daten eingeben, dann sind wir - weil wir eben eine Selbstveranlagung haben - auch beweispflichtig und dafür verantwortlich, dass diese Daten korrekt sind. Es wäre eine Pervertierung dieses Systems, wenn Sie jetzt hingehen und sagen würden, dass man in diesen wenigen Fällen den Eingang dann bestätigen müsse. Warum in diesen Fällen? Warum nicht auch beim Bäcker, beim Metzger oder bei den KMU in unserem Land? Warum nur bei diesen Konzernen, die ohnehin von diesem Meldeverfahren profitieren? Diese sind zudem ja alles andere als Laien und haben ganze Rechtsabteilungen, die sie beraten. Dafür habe ich wirklich überhaupt kein Verständnis mehr.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.