Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-16
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-16
Wortprotokoll
Es wurde gesagt, die Eidgenössische Steuerverwaltung habe im Jahr 2011 damit begonnen, Verzugszinsen zu berechnen. Dem ist natürlich nicht so. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat bereits vorher Verzugszinsen berechnet, wenn man sich nicht an das Meldeverfahren hielt bzw. die Meldung nicht innert Frist vornahm. 2011 hat das Bundesgericht diese Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt. Es hat damit auch zum Ausdruck gebracht, dass dies der gesetzgeberische Wille ist. Ich habe heute gehört, dass die Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung und des Bundesgerichtes dem gesetzgeberischen Willen widerspreche. Meine Haltung ist die, dass wir einen Entscheid, den das Schweizerische Bundesgericht fällt - dieses ist auch eine Institution unseres Rechtsstaates -, zu akzeptieren haben. Es scheint mir etwas schwierig zu sein zu sagen, das entspreche nicht dem, was wir gewollt hätten. Wenn dem so ist, muss man die Gesetzesbestimmungen ändern, sie aber nicht neu interpretieren.
Worum geht es hier? Es geht darum, dass heute alle Unternehmen grundsätzlich die Verrechnungssteuer entrichten und dass sie einen Verzugszins zu entrichten haben, wenn dies nicht innert Frist geschieht. Grosse Firmen, vor allem im konzerninternen Verhältnis, haben die Möglichkeit des Meldeverfahrens; dies ist ein Entgegenkommen, eine eigentliche Rechtswohltat. Sie müssen die Meldung aber innert Frist vornehmen; die Meldung ist wichtig, auch im Verhältnis zum Ausland. Im Rahmen der Doppelbesteuerungsabkommen gibt es verschiedene Deklarationen, die notwendig sind. Wir haben natürlich nicht mit allen Ländern einen Nullsatz auf Bruttodividenden vereinbart. Deswegen sind gerade hier Meldungen erforderlich. Dann gibt es auch Deklarationen im internationalen Rahmen: Der ausländische Fiskus muss Kenntnis von der Ausschüttung der Bruttodividenden haben. Soll es tatsächlich so sein, dass unsere KMU oder alle unsere Unternehmen, die nicht vom Meldeverfahren profitieren, die Verrechnungssteuer innerhalb einer Verwirkungsfrist melden und entrichten müssen, dass aber die grossen, die - zu Recht - vom Meldeverfahren profitieren können, frei entscheiden können, ob sie die Verrechnungssteuer zahlen, ob sie eine Meldung vornehmen oder nicht?
Herr Nationalrat Caroni hat von Sanktionen gesprochen. Schauen Sie, Herr Caroni, wenn angesichts der Milliardenbeträge, die hier zur Diskussion stehen, 5000 Franken eine wirksame Sanktion sein sollen, die Eindruck macht, verstehe ich auch nichts mehr. Ich glaube nicht, dass man bei Ordnungsbussen in dieser Höhe wirklich von Sanktionen sprechen kann, wenn man sieht, welche Beträge auf der anderen Seite zur Diskussion stehen und nicht gemeldet werden. Ich glaube nicht, dass eine solche Ordnungsbusse wirklich Eindruck macht.
Dann zur Frage der Rückwirkung: Ich teile Ihre Auffassung auch hier nicht ganz, Herr Nationalrat Caroni. Sie haben gesagt, die Rückwirkung werde hier vorgesehen, weil es darum gehe, dass niemand Beschwerlichkeiten auf sich nehmen müsse. Die Frage der Rückwirkung haben wir im Übrigen bei der Erbschaftssteuer-Initiative sehr intensiv diskutiert. Dort haben wir gesagt, weil die Regelung auf Verfassungsstufe erfolge, sei dies einfach zu akzeptieren, obschon die Rückwirkung eigentlich nicht richtig sei. Wir alle haben uns so geäussert. Und jetzt höre ich plötzlich, dass die Rückwirkung schon in Ordnung sei, man könne sie akzeptieren, weil das auf Gesetzesstufe geregelt sei, und dass sie niemanden treffe. Doch: Es trifft eben alle, die von dieser Rückwirkung nicht profitieren können und darum ungleich behandelt werden. Ich denke daher, dass man die Rückwirkung hier tatsächlich so nicht akzeptieren kann.
Ich möchte Sie also bitten, diesem Vorschlag nicht zu folgen. Man könnte - das möchte ich hier sagen - durchaus über die Frage der Höhe des Verzugszinses diskutieren. 5 Prozent Verzugszins ist ein sehr hoher Wert. Wir sind sehr offen, das zu diskutieren, und das haben wir auch gesagt. Man kann auch die Frage der Frist für die Deklaration diskutieren; auch da sind wir sehr offen. Aber gehen Sie bitte nicht zu solchen Regelungen über, die absolut ungerecht sind, auch gegenüber den KMU, die ihre Verrechnungssteuern innert Frist korrekt deklarieren und entrichten müssen!