Lexipedia

Caroni Andrea · Nationalrat · 2015-06-16

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Namens der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie gemäss den Anträgen der Mehrheit zu verabschieden.

Wir haben bereits gehört, dass das Verrechnungssteuergesetz unter gewissen Voraussetzungen ein Meldeverfahren zur Erleichterung der Steuerpflichtigen vorsieht. Wir haben auch bereits gehört, dass mit einem Bundesgerichtsurteil von 2011 festgehalten wurde, die dort festgehaltene Frist von 30 Tagen sei eine Verwirkungsfrist; dies löst dann einen Verzugszins und die ordentliche Veranlagung mit all ihren Beschwerlichkeiten aus.

Unsere Vorlage möchte einen störenden Formalismus beseitigen, nämlich den, wonach eine Unternehmung trotz Erfüllen aller materiellen Kriterien für das erleichterte Meldeverfahren von diesem ausgeschlossen wird, nur weil es eine 30-tägige Frist verpasst hat. Die richtige Antwort auf das Verpassen dieser Frist ist unserer Ansicht nach eine Bestrafung, eine Busse, aber nicht der Verlust des besten Verfahrens. Es macht keinen Sinn, ein Unternehmen in die ordentliche Veranlagung zu zwingen, obschon es sich an sich für das unbürokratischere und liquiditätsschonende Meldeverfahren qualifizieren würde. Diese Vorlage sichert also den Unternehmen, die darauf Anspruch haben, das Meldeverfahren in diesen Fällen; damit erhalten sie mehr Liquidität und werden von Bürokratie und auch von unangemessenen Verzugszinsen verschont. Zudem wird auch das Vertrauen jener Unternehmen gewahrt, die bis 2011 davon ausgingen, es handle sich wirklich um eine Ordnungsfrist.

Natürlich, und das ist auch wichtig, sind die Unternehmen weiterhin verpflichtet, innerhalb dieser 30 Tage zu deklarieren und dann auch zu melden. Es braucht ja auch eine Sanktion. Als Sanktion droht hier zu Recht wiederum eine Busse, hier festgehalten als Ordnungsbusse. Ob dazu dann noch die allgemeine Sanktion von Artikel 61 Verrechnungssteuergesetz kommen soll, wie der Bundesrat in seinem Bericht an die Kommission überlegt, das soll der Ständerat noch einmal anschauen. Auf jeden Fall muss die Sanktion natürlich genügend scharf sein, sie darf auch abschreckend sein, denn die Unternehmen müssen in dieser Frist weiterhin melden. Ans Verpassen dieser Frist muss aber die richtige Sanktion geknüpft werden, eben eine Geldstrafe, aber nicht der Verlust des sinnvollen Verfahrens.

Die Variante der Minderheit will einzig die Fristen etwas ausdehnen. Das wäre zwar eine Erleichterung, aber keine konsequente. Es bliebe ja dann beim störenden Befund, dass man jemandem das Meldeverfahren nimmt, obschon er dafür qualifiziert ist. Es gibt daher auch keinen Grund dafür, dass der Fiskus nun eine Sicherungssteuer in bar bräuchte und auf diesem Nichtanspruch dann auch noch Zinsen erhebt.

Der Bundesrat moniert eine Ungleichbehandlung. Es liegen aber auch unterschiedliche Tatbestände vor. Es gibt zum einen Konstellationen, in denen die Barentrichtung verlangt werden kann, und dann gibt es eben solche, in denen aus verschiedenen Gründen das Anrecht auf eine Meldung besteht, die dort genügt. Damit haben wir auch eine gerechtfertigte ungleiche Behandlung, wo man an die jeweilige Säumnis, ans Fristverpassen, halt verschiedene Rechtsfolgen knüpft.

Die Vorlage bedarf schliesslich auch der Rückwirkung. Diese fällt zugunsten der Betroffenen aus und ist daher rechtsstaatlich unbedenklich. Ich kann daher die Bedenken des Bundesrates oder des Vorredners Schelbert in dieser verfassungsrechtlichen Hinsicht nicht teilen. Die Rückwirkung ist auch daher nötig, weil viele Unternehmen bis zum erwähnten Entscheid davon ausgingen, es handle sich um eine Ordnungsfrist. Sie wurden dann von der Strenge der Eidgenössischen Steuerverwaltung bzw. des Bundesgerichtes überrascht und gewärtigen nun Verzugszinsen in Millionenhöhe. Wie erwähnt ist die richtige Sanktion auf die Fristüberschreitung jedoch nicht der Verlust des Verfahrens, sondern eine finanzielle Sanktion.

Ich bitte Sie, dieser Lösung zuzustimmen. Sie entlasten damit die Unternehmen von unnötigem Liquiditätsverlust und Bürokratie, sichern dennoch die fiskalischen Interessen des Bundes, namentlich wenn dann sichergestellt ist, dass die Sanktion die angemessene Höhe hat.

Zu guter Letzt zur Motion 15.3379: Diese Motion lehnen wir ab. Sie würde in der Tat zu einer Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Steuerarten führen. Sie schafft Bürokratie, und sie geht auch am Problem vorbei. Es sind nämlich zumindest mir keine Fälle bekannt, in denen das Problem der verspäteten Meldung darin lag, dass ein Unternehmen nicht beweisen konnte, es habe nicht gemeldet. Wer befürchtet, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ihm dies eines Tages vorhält, der kann ja zum Einschreiben oder zu A-Post plus greifen.

Zusammengefasst: Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, den Anträgen der Mehrheit zu folgen und dann noch die Motion im Anhang abzulehnen.