Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13
Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Natürlich konnte die Kommission nicht über diesen Ordnungsantrag befinden. Aber das Ergebnis wäre wohl ziemlich klar. Er würde abgelehnt, und zwar aus folgenden Gründen: In der Gesamtabstimmung hat sich die Kommission einstimmig, mit 24 zu 0 Stimmen, für dieses Paket ausgesprochen, bei dem die Assistenzentschädigung ein Kernelement ist. Sie haben in der Eintretensdebatte gespürt, dass diese Verbindung verschiedener Elemente - Sanierung einerseits, Assistenzentschädigung als neuer, innovativer Ansatz andererseits - auch durchaus eine breite Zustimmung erhalten hat.
Nachdem Sie eine Opfersymmetrie wollen, beispielsweise die Zusatzrente mehrheitlich abgelehnt und die Härtefallrente aufgehoben haben, muss ich - und das ist, glaube ich, auch die Meinung der Kommission - die Situation so interpretieren, dass diese neuen Elemente im Gleichgewicht mit den Konsolidierungsschritten stehen müssen.
Herr Schneider, Sie können doch nicht ein einzelnes Element herausbrechen und alle anderen Elemente bestehen lassen. Denn auch das Inkrafttreten eines Teils dieses Paketes würde dazu führen, dass beispielsweise bereits im Bereich der Zusatzversicherung oder der Härtefallrente Betroffene da wären. Sie können das nicht aufspalten. Sie gewinnen damit auch keine Zeit. Die Opfersymmetrie war wichtig. Inhaltlich war die Assistenzentschädigung der Kernbereich, sodass wir die Vorlage aufgrund des Konsenses, den wir während der ganzen Debatte gespürt haben, wirklich mit gutem Gewissen behandeln können.
Herr Schneider, es ist auch nicht so, dass wir nicht aufgrund ausreichender Zahlen unsere Überlegungen angestellt und die Diskussion geführt hätten. Wir haben darüber ein sehr eingehendes Hearing durchgeführt. Die Zahlen sind transparent, und sie sind da. Die einzigen Zahlen, die nicht errechnet werden konnten, sind jene für den Antrag der Minderheit Stahl. Denn dort blieben zu viele Elemente offen, insbesondere die Frage, was Anrechnung der anderen Sozialversicherungsleistungen und Selbstbeteiligung des Versicherten heisst. Aber der Antrag Stahl wurde in der Kommission mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt.
Wir sagen nicht, dass der Ständerat das nicht noch prüfen soll und kann. Aber im jetzigen Zeitpunkt der Beratung sind die Zahlen, mit Ausnahme derjenigen betreffend den Antrag der Minderheit Stahl, der einfach zu wenig präzis daherkommt, transparent. Der Ständerat hat die Möglichkeit, darüber zu befinden. Wir sind der Erstrat. Der Ständerat kann alle weiteren inhaltlichen Ausrichtungen noch prüfen. Er kann auch noch Korrekturen anbringen, dann kommt das Geschäft zurück in unseren Rat.
Ich beantrage Ihnen die Ablehnung dieses Ordnungsantrages.