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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-06-16

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte noch zwei, drei Worte zur Stellungnahme des Bundesrates verlieren. Die Bundesrätin und die Verwaltung waren im Rahmen der Verhandlungen Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben immer dabei. Wir konnten gegenseitig Argumente vorbringen und diskutieren, und es ist schon länger klar, dass sich der Bundesrat eher für die Minderheitsanträge ausspricht. Klar ist, dass uns die schriftliche Stellungnahme, die auch auf einzelne offene Fragen eingeht, erst später vorlag.

Wichtig ist mir aber, für die Mehrheit festzuhalten, dass sich die WAK intensiv darum bemüht hat, die bestmögliche Lösung zu finden. Wenn Sie heute der Mehrheit folgen, geht die Vorlage ja an den Ständerat. Wenn die Verwaltung nach Ihrem Entscheid von heute eine noch bessere, fairere oder gerechtere Lösung mit noch tieferen Umsetzungskosten oder höheren Sanktionsmöglichkeiten findet, dann wird der Ständerat, davon bin ich überzeugt, einer solchen Lösung gegenüber nicht a priori die Türe zuschlagen. Es können dann sicher auch, wie es Kollege Caroni gesagt hat, noch offene Fragen geklärt werden.

Mir ist es noch wichtig festzuhalten, dass es dann, wenn die Voraussetzungen für das Verfahren mit der Meldung anstelle der Entrichtung nicht erfüllt sind, bei der Regelung gemäss dem heutigen Recht bleibt. Das heisst, dass die nichtfristgerechte Deklaration dazu führt, dass die Verrechnungssteuer zwingend im ordentlichen Verfahren zu erheben ist, wobei ab dem 31. Tag zusätzlich Verzugszinsen anfallen. Wenn die Voraussetzungen für ein Verfahren mit der Meldung jedoch grundsätzlich gegeben sind, dann sollen sowohl die Deklaration der Verrechnungssteuer als auch die Anwendung des Meldeverfahrens neu nach Ablauf der Deklarationsfrist von 30 Tagen weiterhin möglich sein.

Dann noch ein Wort zur Unterscheidung, die wir jetzt betreffend die KMU und die Konzerne vornehmen: Ich möchte einfach darauf hinweisen, dass bei einem Verhältnis mit konzerninternen Dividenden am Ende einer Steuerperiode gar keine Steuerschuld anfällt. Das heisst, es ist eigentlich auch falsch, darauf Verzugszinsen zu verrechnen. Ein KMU hat eine ganz andere Struktur. Das heisst, es kommt gar nie in diese Position und wird von dieser Fragestellung nicht betroffen, weil dort am Ende der Steuerperiode meistens auch faktisch ein Steuerbetrag geschuldet ist. Bei diesem ist es dann auch richtig, dass darauf Verzugszinsen fällig werden.

Nach Meinung der Mehrheit der WAK löst der Antrag der Minderheit das Kernproblem nicht. Eine Verlängerung der Verwirkungsfrist auf 90 Tage ändert nichts an der Tatsache, dass es weiterhin eine Verwirkungsfrist ist und je nach Fall enorme Verzugszinsen auf Forderungen fällig werden, die faktisch gar keine Forderungen sind.

Im Namen der Mehrheit Ihrer WAK beantrage ich Ihnen, ihrem Antrag zuzustimmen. Die WAK hat mit 12 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen so beschlossen.