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Schelbert Louis · Nationalrat · 2015-06-16

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2015-06-16

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir vorab noch eine Bemerkung zur Antwort des Kommissionssprechers auf meine Frage von vorher. Wenn ein KMU, ein kleiner oder mittlerer Betrieb, als AG organisiert ist, dann sind die Dividenden, die ausbezahlt werden, Teil des Gesamtertrags. Und ein KMU wird nach Gewinn besteuert, wie jeder andere Betrieb auch, auch ein grosser Betrieb. Von daher ist die Ungleichbehandlung, die hier stipuliert wird, nicht zu rechtfertigen.

In Artikel 70c werden die Übergangsbestimmungen geregelt. Die Kommissionsmehrheit beantragt, die vorher diskutierten Artikel seien rückwirkend in Kraft zu setzen. Als Stichtag ist der 1. Januar 2011 festgesetzt worden. Das bedeutet, dass die Bestimmungen gemäss den Artikeln 16 und 20 rückwirkend auf Sachverhalte anwendbar würden, die am 1. Januar 2011 noch nicht rechtskräftig festgesetzt waren. Bereits bezahlte Verzugs- oder Vergütungszinsen müssten zurückerstattet werden. Das lehnen wir Grünen kategorisch ab.

Zum Grundsatz: Diese Rückwirkungsregelung ist unzulässig. Sie widerspricht dem Gebot der Rechtssicherheit und verletzt den Vertrauensschutz. Das Bundesgericht hat sechs Kriterien für Rückwirkungen festgelegt, die kumulativ erfüllt sein müssen. Sie sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Die Rückwirkung wäre zeitlich nicht mässig, und sie wäre nicht durch triftige Gründe gerechtfertigt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse lässt sich ebenfalls nicht ausmachen.

Schliesslich würden gemäss den Anträgen der Mehrheit gleichartige Steuerforderungen ungleich behandelt. Wurde das Verfahren vor dem 1. Januar 2011 abgeschlossen, könnten keine Rückforderungen gestellt werden. Wurde die Steuerforderung bestritten, können Rückforderungen gestellt werden. Diese Ungleichbehandlung ist ebenfalls nicht zu rechtfertigen.

Die finanziellen Auswirkungen der Rückwirkung schätzt der Bundesrat auf mindestens 600 Millionen Franken. Darin nicht eingerechnet sind weitere Steuerausfälle, weil die Steuerpflichtigen die Möglichkeit erhalten, ihre Dividendenerträge zu einem beliebigen Zeitpunkt zu deklarieren.

Ich bin kein Freund von starken Worten. Aber bei dieser Vorlage und insbesondere bei dieser Rückwirkungsforderung ist es mir schwergefallen, keine starken Worte zu verwenden. Auf jeden Fall empfehlen wir Ihnen, der Minderheit der Kommission zu folgen und die Rückwirkungsartikel aus dem Gesetz zu streichen.