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preparatory:AB 177578

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09

Wortprotokoll

In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit will ich es auch kurz machen. Sie haben zu diesem Geschäft einen Bericht erhalten, und so kann ich mich auf die Hauptpunkte beschränken.

Die Mitte November 2012 eingereichte Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie", also die Atomausstiegs-Initiative, will den Betrieb von Kernkraftwerken in der Schweiz verbieten und die Energiewende beschleunigen. Sie fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke und eine Energiewende basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und erneuerbaren Energien. Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative und stellt ihr die Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Der Nationalrat hat am 8. Dezember 2014 als Erstrat die Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 mit 110 zu 84 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Gleichentags verlängerte er ohne Gegenstimme die Behandlungsfrist für die Volksinitiative um ein Jahr, das heisst bis zum 16. Mai 2016.

Unsere Kommission, die UREK des Ständerates, ist am 12. Februar 2015 auf den indirekten Gegenvorschlag, erstes Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050, mit 11 zu 1 Stimmen eingetreten. Sie wird nun in der Folge die Detailberatung der vom Nationalrat geänderten Gesetzesvorlage vornehmen. Die ordentliche Frist für die Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung läuft am 16. Mai 2015 ab. Damit der Ständerat in Kenntnis des definitiven Inhalts des indirekten Gegenentwurfes zur Volksinitiative Beschluss fassen kann, beantragt die einstimmige Kommission, dem Nationalrat zuzustimmen und die Frist für die Behandlung der Volksinitiative gemäss Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr zu verlängern, das heisst bis zum 16. Mai 2016.