Lexipedia

Casanova Corina · 2015-03-09

Casanova Corina · Graubünden · 2015-03-09

Wortprotokoll

Ich danke der vorberatenden Kommission und dem Berichterstatter für die Diskussion über die Art und Weise, wie der Bundesrat dem Parlament die Legislaturplanung unterbreiten soll.

Als oberste leitende und vollziehende Behörde bestimmt der Bundesrat gemäss der Bundesverfassung die Ziele und Mittel seiner Regierungspolitik. Er plant und koordiniert die staatlichen Tätigkeiten. Die Bundesversammlung wirkt bei den wichtigen Planungen der Staatstätigkeit mit. Früher bestand diese Mitwirkung in der Kenntnisnahme der Legislaturplanung, seit dem Jahr 2002 gibt es ja einen Bundesbeschluss dazu. Das hat auch dazu geführt, dass viele Anträge eingereicht und die Debatten länger wurden; damit ist, wie der Berichterstatter auch gerade erwähnt hat, ein aufwendiges Verfahren verbunden.

Der Bundesrat ist also oberste leitende und vollziehende Behörde. Er gibt seine Planung, seine Strategie bekannt, und die Mitwirkung kann auch in der Kenntnisnahme eines Berichtes bestehen. Wichtig ist, dass das Parlament diskutiert, eine Meinungsäusserung macht, dass diese Diskussion stattfindet, auch in den Kommissionen und im Plenum, damit der Bundesrat weiss, wie er seine Legislaturplanung umsetzen soll. Er berichtet auch jeweils Ende Jahr und sagt, wo er in der Umsetzung der Legislaturplanung steht. Das Parlament hat ja jederzeit die Möglichkeit, dem Bundesrat verbindliche Aufträge zu erteilen; in diesem Sinn wäre das die Gewaltenteilung.

Die Legislaturplanung soll effizient sein. Sie soll einen Meinungsaustausch und eine ausführliche Debatte in den beiden Räten ermöglichen. Sie soll kohärent und widerspruchsfrei sein, und sie soll vor allem auch praktikabel sein. Die Kenntnisnahme ist auch eine Art der Mitwirkung, und von daher wäre die verfassungsmässige Vorgabe auch eingehalten. Beim einfachen Bundesbeschluss könnte es geschehen, dass Aufträge, die dem Bundesrat erteilt werden, nicht kohärent sind oder sich zum Teil sogar widersprechen.

Der Entscheid obliegt Ihnen; Sie entscheiden, wie der Bundesrat seine Legislaturplanung unterbreiten soll. Der Bundesrat kann mit beiden Formen leben.

Casanova Corina · 2015-03-09 | Lexipedia | Lexipedia