Diener Lenz Verena · Ständerat · 2015-03-09
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-09
Wortprotokoll
Ihre Kommission hat die vom Nationalrat angenommene und vom Bundesrat zur Annahme beantragte Motion an ihrer Sitzung vom 19. Februar 2015 vorberaten. Die Motion will den Bundesrat beauftragen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Interessenbindungen von Mitgliedern der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes veröffentlicht werden müssen.
Alle ausserparlamentarischen Kommissionen, sowohl Verwaltungskommissionen mit beratender und vorbereitender Funktion als auch Behördenkommissionen mit Entscheidungsbefugnissen, müssen ihre Interessenbindungen gemäss Artikel 8f der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung in einem elektronischen Verzeichnis abrufbar zur Verfügung stellen. Demgegenüber müssen die Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes ihre Interessenbindungen nicht öffentlich machen. Einzelne Leitungsorgane wie der Verwaltungsrat des Ausgleichsfonds der AHV, der IV oder der EO bzw. der Verwaltungsrat der Suva publizieren schon heute freiwillig die Interessenbindungen.
Hingegen publiziert z. B. der Institutsrat von Swissmedic nur ausgewählte Interessen. Nicht publiziert wird beispielsweise, dass ein Mitglied Vorstand und Experte eines Beratungsunternehmens ist, das kürzlich eine Expertise bezüglich des Heilmittelgesetzes im Auftrag der Kommission für soziale [PAGE 85] Sicherheit und Gesundheit erstellt hat. Es fehlt auch der Hinweis, dass ein Mitglied Präsident einer Stiftung für Kaderausbildung eines grossen Pharmaunternehmens ist.
Aus Gründen der Fairness und Gleichbehandlung aller Organe und als vertrauensbildende Massnahme sollen auch die Mitglieder der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes die Interessen öffentlich machen müssen. Eine verbindliche Lösung braucht es auch betreffend relevante Vermögensanlagen der Mitglieder in Aktien, Obligationen oder anderen Finanzderivaten von Unternehmen. Die Transparenz soll dazu beitragen, dass die Unabhängigkeit der einzelnen Mitglieder nicht infrage gestellt wird.
Der Bundesrat hat seine Stellungnahme am 12. Februar 2014 abgegeben und anerkennt das Anliegen der Motion, die Interessenbindungen von Mitgliedern der Leitungsorgane von Anstalten des Bundes öffentlich zu machen. Damit für die Umsetzung der Motion eine genügende rechtliche Absicherung sichergestellt werden kann, wird er prüfen, welche rechtlichen Anpassungen dafür vorgenommen werden müssen, und beantragt die Annahme der Motion.
Der Nationalrat hat am 21. März 2014 die Motion angenommen, ohne dass ein anderer Antrag gestellt worden wäre. Ihre Kommission schliesst sich der Motionsbegründung und dem Antrag des Bundesrates an und bittet Sie, diese Motion zu unterstützen.