preparatory:AB 177623
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09
Wortprotokoll
Diese Bestimmung entspricht Absatz 1 des geltenden Rechts und legt die Umsetzungsverantwortung der Kantone fest. Dabei haben die Kantone insbesondere die Beurteilung vorzunehmen, ob eine erhebliche Gefährdung der Waldfunktionen vorliegt oder nicht.