Baumann Isidor · Ständerat · 2015-03-09
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-09
Wortprotokoll
Zuerst zu Herrn Theiler: Mir haben die Naturschutzorganisationen auch geschrieben; Sie sind nicht der Einzige, der Post erhalten hat. Ich habe darin auch gelesen, dass sie den Wert dieser Erschliessung als nicht sehr hoch einstufen. Ich stelle umgekehrt die Frage - und ich denke, da wären die Naturschutzorganisationen auch meiner Meinung -, dass die Alternative, Holz zu importieren, schlechter ist, als eine Erschliessung der Wälder in der Schweiz zu unterstützen. Das zur Ausgangslage.
Wichtig ist aber, dass wir alle zusammen uns an das erinnern, was der Bundesrat gemacht hat. Der Bundesrat hat 2011 in seiner Waldpolitik 2020 festgelegt, dass man mittelfristig verschiedene Ziele zugunsten des Waldes erreichen soll. Insbesondere soll der Erbringung von Klimaschutzleistungen und der Anpassung des Waldes an den Klimawandel, der Erbringung von Schutzwaldleistungen, dem Schutz der Biodiversität und der Erhaltung der Waldfläche sowie der Zunahme der biotischen Gefahren mehr Beachtung geschenkt werden. Das sind die Ziele, die der Bundesrat definiert hat. Er hat zusätzlich zu den wichtigsten Herausforderungen auch das Ausschöpfen des Holznutzungspotenzials als Ziel definiert.
Zur Umsetzung all der erwähnten Ziele ist der Antrag der Mehrheit der UREK zu Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g zwingend notwendig. Es wurde bereits erwähnt: Damit wird auch der Motion von Siebenthal 12.3877 Rechnung getragen. Diese Motion wurde im Mai 2014 vom Nationalrat mit 128 zu 30 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Herr Theiler hat es gesagt: Das sind kluge Entscheide des Nationalrates. Unser Rat hat die Behandlung dieser Motion sistiert, mit der Begründung, das Anliegen sei bei der Änderung des Waldgesetzes zu beraten - das tun wir heute.
Mit dem Mehrheitsantrag können eine Ankurbelung der Holznutzung und eine bessere Sicherstellung der Walderschliessungen erreicht werden; insbesondere können die Waldleistungen vehement gesteigert werden. Der Einsatz von neuen Bundesmitteln ist aufgrund der verschiedenen unliebsamen Entwicklungen der letzten Jahre mehr als gerechtfertigt. Die Zeit seit der NFA-Diskussion ist bezüglich Wald nicht stehengeblieben; es hat Veränderungen gegeben. Darum ist dieser Antrag der Mehrheit eigentlich ein zeitgerechter Antrag.
Der Einsatz von zusätzlichen rund 8 Millionen Franken an Bundesmitteln ist aufgrund verschiedener unliebsamer Entwicklungen - ich wiederhole es noch einmal - verhältnismässig, denn mit diesen zusätzlichen Mitteln kann rund eine halbe Million Kubikmeter Holz, das sonst nicht geschlagen würde, gewonnen werden. Es können zusätzlich - Sie wissen, das ist in der Zeit der Frankenstärke eine gute [PAGE 94] Botschaft - etwa 800 Arbeitsplätze geschaffen oder allermindestens gesichert werden.
Aus dem vorgeschlagenen Gesetzestext von Absatz 1 Buchstabe g geht jedoch nicht klar hervor - der Kommissionspräsident hat es kurz angetönt -, dass die Förderung des Seilkraneinsatzes eingeschlossen ist. Seilkraneinsätze sind aus wirtschaftlichen und, wie ich betone, ökologischen Gründen wichtig, weil sie kostengünstiger als Waldstrassen und Alternativen zu Strassen sind. Sie ermöglichen eine schonende Waldbewirtschaftung und - das ist gegenüber den Strassen auch wesentlich - erfordern keinen Unterhalt, weil sie nach dem Einsatz wieder entfernt werden. Seilkrananlagen sind also zweckmässig, temporär und landschaftsschonend. Das ist eine gute Alternative zu Strassen. Mehrere Kantone unterstützen heute schon genau aus diesen Gründen den Einsatz von Seilkrananlagen anstelle des Baus von Strassen. Die in meinem Einzelantrag vorgeschlagene Präzisierung bei Buchstabe g würde somit nicht zu Mehrkosten für den Bund führen, weil die Investitionen und der Unterhalt für Strassen reduziert werden könnten.
Darum bitte ich Sie, der Präzisierung des Mehrheitsantrages gemäss meinem Einzelantrag mit "den Einsatz von mobilen Erschliessungsanlagen" zuzustimmen.