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Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-12-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt die Volksinitiative "Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV" und beantragt dem Parlament, sie den Stimmberechtigten zur Annahme zu empfehlen. Die Volksinitiative zur Einführung der Erbschaftssteuer auf Bundesebene findet grosse Unterstützung. Sie wurde von einem breitabgestützten Komitee lanciert und eingereicht, mit dabei waren auch die Grünen. Den Grund für den Erfolg in den ersten Phasen sehen wir darin, dass sie einfach und gerecht ist, liberalen Grundsätzen folgt und im Bereich der Unternehmen die nötige Flexibilität gibt.

Die Initianten gehen, wie der Bundesrat, von einem Ertrag von 3 Milliarden Franken im Jahr aus. Ein Drittel ginge an die Kantone, zwei Drittel an den Bund, namentlich an den Ausgleichsfonds der AHV. Die AHV ist zentral für die Altersvorsorge, sie dient der gesamten Bevölkerung. 2 Milliarden Franken sind ein substanzieller Beitrag. Er kann mithelfen, die Finanzierung dieses wichtigsten Sozialwerks zu sichern. Damit sind nicht alle Probleme gelöst, aber was soll der Vorwurf? Die Finanzierung der AHV steht heute schon auf mehreren Beinen, und das ist gut so. Die zusätzliche Quelle stärkt die AHV und macht sie sicherer.

Gegner sagen, das Vermögen sei bereits besteuert worden. Das ist so, aber das ist im Steuerbereich Alltag, das gilt auch bei der Mehrwertsteuer, der Tabaksteuer usw. Auch die Erbschaftssteuer ist eine sogenannte Verkehrssteuer, nicht zu vergleichen mit Einkommens- und Vermögenssteuern. Den Erben wurde das Vermögen, das vererbt wird, vorher nie besteuert, ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird höher ohne vorgängig erbrachte Leistung. Deshalb ist die Erbschaftssteuer eine gerechte Steuer, und das macht sie auch aus liberaler Warte annehmbar.

Gegner sagen auch, diese Steuer müsse in der Hoheit der Kantone bleiben. Diese Argumentation übersieht, dass ein schädlicher Steuerwettbewerb immer mehr Kantone die Erbschaftssteuer abschaffen oder minimieren liess. Für uns Grüne hat hier der Föderalismus versagt. Die Initiative ist die richtige Antwort darauf.

Die Steuer ist auf eidgenössischer Ebene zu organisieren. Ihre Höhe ist mit 20 Prozent moderat und erfasst nur grosse und sehr grosse Vermögen. Die Grenze zur Steuerpflicht setzt der Initiativtext bei 2 Millionen Franken an. Betroffen wären etwa 2 bis 3 Prozent der Erbschaften. Abwanderungen gäbe es kaum, das ist in der Zeitschrift "Die Volkswirtschaft" Nr. 3/2014 auf den Seiten 49 und folgende nachzulesen. Der Autor stützt sich auf Analysen in den USA und in der Schweiz. Umgekehrt sind 97 bis 98 Prozent der Erben von der Steuer gar nicht betroffen. Wer zahlen muss, kann sich den Obolus leisten. Das passt den Gegnern nicht. Sie argumentieren deshalb gerne mit Personen mit Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung. Eine normale Wohnung oder ein Einfamilienhaus wird von der Initiative aber gar nicht erfasst, zumal wenn Hypotheken bestehen. Der Mittelstand wird mit der Initiative nicht mehr belastet, sondern wegen der zusätzlichen Erträge eindeutig weniger. Auch den Nachfolgern in Betrieben legt die Initiative nichts in den Weg. Im Gegenteil: Unternehmen und Landwirtschaftsbetriebe können mit erheblichen Ermässigungen besteuert werden, sodass ihre Weiterführung nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Freibeträge und auch Ratenzahlungen sind möglich. Die Initiative ist durchdacht und hält einer strengen Prüfung stand.

Zum Schluss noch ein Wort zur Kritik, dass die Initiative bei der zu erbenden Summe ansetzt: In der Tat könnte man auch bei der Zahl der Erben ansetzen oder eine Kombination versuchen. Dann würde der Initiative sicher genau das vorgeworfen. Die vererbte Summe ist eine logische und faire [PAGE 2214] Bezugsgrösse. Wer gegen die Initiative ist, findet immer Gründe.

Ich komme zum Fazit: Die Initiative würde das Steuersystem verbessern. Sie nützt der AHV, sie ist gerecht und entlastet den Mittelstand. Sie lässt einen Drittel des Ertrags den Kantonen. Überdies nimmt sie Rücksicht auf Landwirtschaftsbetriebe und Unternehmen. Und schliesslich belässt sie die Schweiz im internationalen Vergleich bei einer tiefen Gesamtbelastung.

Die Grünen empfehlen die Initiative zur Annahme.