Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2001-12-13
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, die Minderheiten I und II zu unterstützen.
Auch bei dieser neuen Einfügung in Artikel 29 geht es darum, die Grundsätze der IV zu stärken. Wir wissen, dass die IV in diesem Sinne Gefahr läuft, immer mehr verwässert zu werden. Wir haben gehört, wie sich die Zahlen der Verrentung bzw. der Rentenbezüger in den letzten Jahren verändert haben. Ich glaube, es ist auch Aufgabe dieser Revision, im Gesetz möglichst viel Klarheit zu schaffen. Solange eine Besserung der Situation der Betroffenen möglich ist, sollte eben keine Rente verfügt werden; es widerspricht dem Gedanken der Invalidenversicherung und kommt letztlich den Betroffenen nicht entgegen.
Ein Rentenzuspruch mag für den Beteiligten kurzfristig immer ein Erfolgserlebnis sein, eine Rente aber - das gilt es hier zu bedenken - ist immer auch ein Eingeständnis einer bleibenden Einschränkung und deshalb langfristig kaum motivierend, etwas zu ändern. Eine hohe Eintrittsschwelle ist nicht mit Verweigerung gleichzusetzen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I oder dann dem Eventualantrag der Minderheit II zuzustimmen.