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Gysi Barbara · Nationalrat · 2014-12-08

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Eine nationale Erbschaftssteuer als weiteres Solidaritätswerk: Die vorliegende Erbschaftssteuerreform, die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer, darf als ein weiteres Solidaritätswerk in unserem Land bezeichnet werden. Sie fördert ganz klar die Solidarität zwischen den Generationen, und zwar durch ihre teilweise Zweckbindung für die AHV. Mit den zusätzlichen Geldern für die AHV müssen dem AHV-Fonds weniger Mittel über Lohnabzüge oder Mehrwertsteuererhöhungen zufliessen. Dies kommt allen zugute.

Die nationale Erbschaftssteuer führt aber auch zu einer Stärkung für die Generation der Rentnerinnen und Rentner. Es sind nämlich vor allem ältere Menschen, die vererben; zudem sind es sie, die von der Zweckbindung für die AHV profitieren. Warum das so richtig und nötig ist, möchte ich in meinem Votum etwas vertiefen.

Zuerst eine Vorbemerkung: In einem 40 Jahre dauernden Arbeitsleben müssten nach Abzug der Steuern und der gesamten Lebenshaltungskosten jedes Jahr 50 000 Franken auf die Seite gelegt werden, damit ein Vermögen von 2 Millionen Franken zusammenkommt. Bei einem Ehepaar ist es das Doppelte; ein Ehepaar müsste also in der Lage sein, nebst den Auslagen für Kindererziehung und Ausbildung jährlich 100 000 Franken zur Seite zu legen. Wer also bei seinem oder ihrem Tod über ein vererbbares Vermögen von 2 Millionen Franken oder mehr verfügt - oder als Ehepaar über eines von 4 Millionen Franken -, hat, so darf man wohl feststellen, ein gutes Leben geführt.

Die Ungleichheit der Vermögensverteilung nimmt drastische Ausmasse an. Wie stark sich die Vermögenskonzentration entwickelt hat, zeigen die Zahlen. Im Verteilungsbericht von 2011 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes ist nachzulesen, dass 1997 die Hälfte der Vermögen in der Schweiz im Besitz von 4,3 Prozent der Steuerpflichtigen war. Zehn Jahre später, im Jahre 2007, war sie im Besitz von 2,2 Prozent der Steuerpflichtigen. Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Konzentration also verdoppelt. Weil kaum gesamtschweizerische Zahlen über mehrere Jahre vorhanden sind, lohnt sich ein Blick auf die Zürcher Zahlen, die Hans Kissling, langjähriger Chef des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, in seinem Buch "Reichtum ohne Leistung" präsentiert: 1991 besitzt das reichste Zehntelpromille im Kanton Zürich 66 Prozent der Vermögen, 2003 sind es bereits 74 Prozent der Vermögen. 1991 besitzt das reichste Promille 82 Prozent der Vermögen, zwölf Jahre später, im Jahr 2003, sind es bereits 86 Prozent der Vermögen.

Selbst der Bundesrat schreibt in seiner Botschaft, dass die Vermögenskonzentration in der Schweiz zu den weltweit grössten gehört, und illustriert es dementsprechend. Der Bundesrat schreibt, dass 1 Prozent der Reichsten 40 Prozent des Vermögens in der Schweiz besitzt. Ich habe wenige Aussagen über die Altersverteilung gefunden. Ich glaube aber, dass die Feststellung, dass viele der Vermögenden in einem höheren Alter sind, zulässig ist. Ueli Mäder betitelt in seinem Buch "Soziale Ungleichheit: Wie Reiche denken und lenken" ein Kapitel mit "Der Reichtum ist männlich". Ich leite mit meiner Feststellung "Die Ergänzungsleistung ist weiblich" - ich meine damit nicht das grammatische Geschlecht - über zum wenig begüterten Teil der älteren Menschen. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Frauen, die Ergänzungsleistungen beziehen. Bei den 94-jährigen Frauen ist der Anteil derjenigen, die Ergänzungsleistungen beziehen, doppelt so hoch wie bei den Männern. Er liegt bei 40 Prozent gegenüber 20 Prozent bei den Männern.

Rund 12 Prozent der AHV-Bezügerinnen und -Bezüger benötigen Ergänzungsleistungen, um über die Runden zu kommen. Es sind längst nicht ausschliesslich Hochaltrige, die in Heimen leben. Jede zehnte Bezügerin, jeder zehnte Bezüger von Ergänzungsleistungen lebt noch zu Hause. Die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger ist in den letzten zehn Jahren stark gewachsen. Das ist dramatisch. Laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik ist rund jede vierte Person ab 65 Jahren armutsgefährdet. Wir haben also auf der einen Seite eine Gruppe von sehr wohlsituierten Seniorinnen und Senioren - man könnte salopp von schwerreichen Alten sprechen -, und auf der anderen Seite haben wir AHV-Bezügerinnen und -Bezüger, die ihren Ruhestand nicht in Sorglosigkeit geniessen können, sondern von finanziellen Sorgen geplagt werden. Diese Menschen sind darauf angewiesen, dass die AHV gesichert und auch ausgebaut werden kann. Darum ist die Erbschaftssteuer für mich ein Akt der Solidarität innerhalb der Generation.

Ich bitte Sie, die Volksinitiative zu unterstützen.