Borer Roland · Nationalrat · 2001-12-13
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-13
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, die Anträge der Minderheiten I und II gleichzeitig zu begründen.
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung zur Fahne: Es ist natürlich klar, dass der zweite Satz im Antrag der Minderheit I - "Die IV-Stellen weisen die gesuchstellende Person bereits bei der Anmeldung auf ihre Pflichten nach Artikel 10 Absatz 2 dieses Gesetzes hin und leiten nötigenfalls das Verfahren nach Artikel 31 ein" - auch als zweiter Satz in den Antrag der Minderheit II gehört.
Ich habe diesen Antrag zusammen mit meinen Kollegen aufgrund eines neuesten Entscheides des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes in einem Streitfall im Zusammenhang mit einem IV-Renten-Entscheid im Kanton Bern gestellt. Es ist eine Tatsache, dass wir mit dieser Gesetzesrevision im Bereich der Invalidität und des Rentenanspruchs neue Qualitäten definieren. In der Vergangenheit hat man eine Rente aufgrund der Tatsache, dass eine geistige Behinderung vorlag, bekommen. Neu wird dieser Begriff durch den Begriff der psychischen Behinderung oder des psychischen Leidens ersetzt. Dies ist natürlich im Bereich der Qualitäten der Behinderung eine ganz neue Form, und es führt in diesem Zusammenhang natürlich auch zu einer Ausweitung der Zahl der Rentenberechtigten. Es kommt dazu, dass zu diesem psychischen Leiden auch die ganzen psychosomatischen Leiden zählen werden, also Rückenschmerzen usw., die aufgrund irgendeines Vorkommnisses ausgelöst wurden. Dass das natürlich zu einer Ausdehnung der Zahl der IV-Berechtigten führen kann, brauche ich hier nicht weiter zu erklären.
Wir sind dezidiert der Meinung, dass man durch diese Qualitätsänderung, durch den Übergang von der geistigen Behinderung zum psychischen Leiden, natürlich auch im Bereich des Rentenanspruchs Korrekturen oder zumindest genauere Definitionen vornehmen muss. Ich spreche nicht davon, dass psychische Leiden, wenn sie behandelbar sind, nicht zu Leistungen führen sollten - so, wie das die Verwaltung in ihrem Bericht, den sie zuhanden unserer Kommission gemacht hat, unterschwellig behauptet. Ich bin aber der Meinung, dass bei richtiger Prioritätensetzung erst dann ein Rentenanspruch entstehen sollte, wenn ein Leiden nicht mehr therapierbar ist - das ist ein wesentlicher Unterschied zur Behandelbarkeit. Therapiefähigkeit, Therapierbarkeit: Diese Begriffe müssten in Bezug auf die Frage, wann es zu einem Rentenanspruch kommen könnte und wann nicht, entscheidend sein.
Mit meiner Forderung will ich eigentlich eine Gleichschaltung mit dem UVG vornehmen. Auch hier war die Verwaltung der Meinung, dass das nicht möglich sei, weil beim Unfall ein anderer Leistungserbringer der Invaliditätsrente vorgeschaltet sei. Ich muss aber hier darauf hinweisen, dass vor allem im Bereich der psychosomatischen Leiden oft auch ein anderer Leistungserbringer der Invaliditätsrente vorgeschaltet ist. Es ist also durchaus zulässig, dass man hier eine gewisse Gleichschaltung will und erstellt.
Ich möchte doch auch festhalten, dass wir bei dieser Gesetzesrevision auch bezüglich des Leistungsumfangs Änderungen vornehmen. In der Vergangenheit wurde eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent verlangt, in der jetzigen Form nur noch eine solche von 40 Prozent. Es besteht also auch hier eine Ausdehnung des Leistungsumfangs.
Man hat mir gesagt, dass die Formulierung, wie ich sie im Antrag der Minderheit I anwende, diskriminierend sei. Dieser Vorwurf hat dazu geführt, dass wir den Antrag der Minderheit II gestellt haben. Dieser ist bezüglich des IV-Rentenanspruchs absolut wertfrei formuliert, indem einfach vom Gesundheitszustand und von damit verbundenen Rentenberechtigung gesprochen wird.
Damit das Problem im Ständerat und vor allem in dessen vorberatender Kommission nochmals vertieft angeschaut wird, bitte ich Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen. Wenn wir diese Anträge - wie man so schön sagt - einfach beerdigen und negieren, wird dies dazu führen, dass der Ständerat nicht unbedingt noch einmal auf dieses Problem zurückkommen wird.