Killer Hans · Nationalrat · 2014-12-08
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-08
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen noch meine Interessenbindung darlegen: Ich bin im Verwaltungsrat des Kernkraftwerks Leibstadt, welches noch mehr als 30 Jahre lang mehr als 15 Prozent der jährlichen Stromproduktion der Schweiz regelmässig und witterungsunabhängig sicherstellen wird.
Das Thema Kernenergienutzung war seit Anfang der Diskussion über die künftige Energiestrategie ein wichtiger und für viele Leute der emotionalste Teil. Zwar hatte der Bundesrat noch in der Vorgängerversion der Energiestrategie deklariert, dass für eine künftige sichere Stromversorgung in unserem Land als Ersatz der drei älteren kleineren Kernkraftwerke mindestens ein neues grosses Kraftwerk realisiert werden sollte. Die Flutwelle in Japan hat dann aber diese Pläne weggespült. Als emotionsgeladene Begründung wurde vorgebracht, die Kernkraftwerke seien grundsätzlich zu gefährlich. Zwar hat danach ein europaweit durchgeführter Stresstest ergeben, dass alle Schweizer Kernkraftwerke zu den sichersten in Europa gehören, aber dies hat leider weder in politischen Kreisen noch in den Medien gross interessiert. Nach wie vor produzieren unsere Kernkraftwerke rund 40 Prozent unseres Stroms, und es ist, wie man sieht, wenn man es realistisch und ehrlich betrachtet, weit und breit keine andere Produktionsart vorhanden, welche regelmässig und unter Einhaltung der ambitiösen CO2-Ziele genügend Strom liefert. Wir wollen ja nicht alles so falsch machen wie Deutschland. Wir wollen ja realistisch politisieren.
Was wir nun in der Thematik der Kernenergiegesetzgebung beabsichtigen, ist aber jenseits der Vernunft, weit weg vom Vertrauen in unsere Forschung und in unsere technische Entwicklung. Zwar erwarten wir, dass unsere Wissenschafter extreme Fortschritte im Bereich der Solarnutzung und vor allem in der Stromspeicherung machen werden. Man versagt ihnen aber gleichzeitig per Gesetz, die Entwicklung der [PAGE 2194] Kernenergie mitzugestalten. Wenn ich in der Sonntagspresse lese, dass in unserem Land, im PSI - ehemals Schweizerisches Institut für Nuklearforschung - noch immer grosses Forscher-Know-how vorhanden ist und weltweite Kontakte zu Nuklearforschern bestehen, ist für mich völlig unverständlich, dass wir uns dieser Technologie für viele Jahre verschliessen wollen. Es zeigen sich Entwicklungen an, welche Reaktortypen mit extrem hoher Betriebssicherheit, viel besserer Brennelementnutzung und viel geringerer Abfallmenge bringen. Dies ist nicht heute realisierbar, aber in 15, 20 oder 30 Jahren, wenn die bestehenden Kernanlagen in unserem Land ans Nutzungsende kommen.
Heute und morgen will in unserem Land aus ökonomischen Gründen auch niemand ein neues Kernkraftwerk bauen, die Investitionen lohnen sich zurzeit überhaupt nicht. Aber zum jetzigen Zeitpunkt sich von einer guten und demokratiefreundlichen Gesetzgebung zu verabschieden, eine Technologie per Gesetz zu verunmöglichen und ein Betriebskonzept zu erlassen, welches mehr Sicherheit vorgaukelt, aber letztlich mehr Anwendungsunsicherheiten erzeugt, das können wir nicht mittragen. Nebst solchen Argumenten ist hinter diesem Langzeitbetriebskonzept die verklausulierte Absicht zu erkennen, dass die Betreiber die Werke ohne Schadenersatzforderungen abschalten. Das wäre zum Schaden der Kantone und der öffentlichen Hand.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, mehrere Minderheitsanträge zu unterstützen.
Bei Artikel 9 zum Thema Wiederaufbereitung bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit Knecht zu folgen. Warum soll die Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente verboten werden, obwohl sie eine sehr sinnvolle und bessere Ausnutzung der Brennelemente ermöglicht? In vielen anderen Bereichen ist die Wiederverwendung zur Ressourcenschonung unabdingbar. Die Wiederaufbereitung verringert zudem auch die letztlich entstehende Menge an Abfällen.
Bei Artikel 12 zur Bewilligungspflicht werden wir ebenfalls den Antrag der Minderheit Knecht unterstützen. Die bisherige gesetzliche Regelung für Bau und Betrieb von Kernanlagen fordert seit vielen Jahren eine Rahmenbewilligung des Bundes. Dabei sind die demokratischen Mitwirkungen selbstverständlich gegeben. Nun wird hier unter dem Titel "Bewilligungspflicht" sogar ein Verbot des Erteilens einer Rahmenbewilligung statuiert. Wir wollen an der bisherigen Regelung, die sich absolut bewährt hat, festhalten und werden dem Antrag der Minderheit Knecht zustimmen.
Zu Artikel 25a, "Langzeitbetriebskonzept und Ausserbetriebnahme": Die Erhöhung der Betriebssicherheit ist mit dem Wechsel zu 10-Jahres-Betriebsphasen nicht gegeben und ist nur vermeintlich eine solche. Wer soll die steigende Sicherheit definieren? Wer soll für die Sicherstellung des für den Weiterbetrieb erforderlichen Personalbestandes sorgen, wenn die Technologie verboten wird? In dieser Konsequenz werden wir dem Antrag der Minderheit I (Knecht) auf Streichung oder, falls sie scheitern sollte, der Minderheit II (Schilliger) zustimmen, welche eine konstante, dauernde Sicherheit fordert. Den Antrag der Minderheit III (Bäumle) werden wir ablehnen.
Bei Artikel 34 werden wir den Antrag der Minderheit Chopard-Acklin ablehnen.
Bei Artikel 106 werden wir, in Analogie zu Artikel 12, natürlich ebenfalls die Minderheit Knecht unterstützen.