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Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-12-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-08

Wortprotokoll

Nun komme ich zum zweiten Teil meiner Ausführungen, nämlich zur Aufsicht, und zwar anhand von Beispielen.

Zur Swissair-Krise: In der alten Welt vor der Liberalisierung investierte die Swissair als fliegende Bank jeweils in die beste Sicherheit und setzte damit den Massstab. Das Bazl war dabei als Aufsichtsbehörde fast nur Zuschauer und nahm die Aufsicht nur lasch wahr. Mit der Liberalisierung kam zunehmend Druck auf die Swissair, die Kosten zu optimieren und den Kunden möglichst viel zu bieten. Damit wäre die Aufsicht gefordert gewesen, kritisch zu hinterfragen und die Einhaltung von Standards einzufordern. Doch die Behörde war überfordert, und die Swissair setzte sich meist durch. So konnte das Bordunterhaltungssystem für den Komfort der Passagiere in den Avionikkanal eingebaut werden, dies wurde von der Aufsicht bewilligt. Dieser Fehler war höchstwahrscheinlich die Ursache für den Halifax-Absturz. Die Folge daraus: das Ende mit der Swissair-Pleite und dem Staatseingriff mit Milliarden.

Zur UBS-Krise: Die Grossbanken waren lange mit Arroganz gegenüber der Politik und der Aufsichtsbehörde Finma unterwegs und betrachteten diese als lästige Auflagenmacher. Sie legten der Finma ihre ausgeklügelten mathematischen Modelle vor, und die Finma war zu unterdotiert und erfahrungsmässig meist zu schwach, um den Grossbanken die Stirn zu bieten und die Modelle kritischer zu hinterfragen. Zudem führten Verflechtungen dazu, dass die Finma gewisse Aufgaben nicht wahrnahm, weil die Fachleute durch die Führungsetagen übersteuert wurden. Die Rating-Agenturen waren ebenfalls nicht unabhängig genug. So wurden Risikopapiere zu hoch eingestuft. Die Folgen kennen wir: Die Grossbank war mit solch undurchsichtigen Finanzkonstrukten überinvestiert, und alle internen und externen Kontrollen versagten. Es galt: Rendite vor allem. So wurden Milliardenwerte vernichtet, und die Grossbank wurde an den Rand der Illiquidität geführt. Das "Too big to fail"-Gesetz wurde kreiert, und der Staat musste eingreifen.

Die Lehre daraus: Gerade in Bereichen, in denen eine Liberalisierung zu mehr Kostendruck führt und trotzdem heikle und steigende Risiken zu beurteilen sind, ist die Aufsicht zu stärken, und sie muss unabhängig und gut dotiert sein und ihre Arbeit machen können. Die Betreiber von Banken, Fluggesellschaften oder Kernkraftwerken bleiben in der Pflicht, die Risiken zu managen und sicherzustellen, dass ein Versagen der Sicherheitselemente nicht erfolgt, den Betrieb rechtzeitig einzustellen, Flugzeuge zu grounden oder ein Kernkraftwerk stillzulegen. Dagegen ist es der [PAGE 2197] Aufsichtsbehörde vorbehalten, die Vorgaben unabhängig von der wirtschaftlichen Lage nach dem Prinzip "safety first" festzulegen und durchzusetzen, wobei die Verhältnismässigkeit gewahrt werden muss.

Noch eine Bemerkung zur Kritik der Axpo am Langzeitbetriebskonzept: Gerade die Axpo hat signalisiert, dass sie eine Lösung mit Klarheit und Rechtssicherheit begrüssen würde. Sie ging vor Fukushima von 50 Jahren und seither von bis zu 60 Jahren Betriebszeit aus. Das ist also genau das, was im Langzeitbetriebskonzept drin ist, und zusätzlich stimmt es mit den Minderheitsanträgen Bäumle und Vogler für 60 Jahre Laufzeit überein.

Zu meiner Interessenbindung: Als Zürcher Bürger bin auch ich an den 36 Prozent beteiligt, die der Kanton an der Axpo hält; damit gehört diese Axpo auch etwas mir. Zudem bin ich als Verwaltungsrat der EKZ direkt an deren 18 Prozent an der Axpo beteiligt. Die Axpo vertritt aber weder die Interessen der Bevölkerung noch diejenigen ihrer Eigner, sondern sitzt immer noch auf dem hohen Ross und verhält sich wie die Swissair vor ihrem Grounding bzw. wie die UBS vor der Finanzkrise - eine wahrlich gefährliche Ausgangslage. Zweimal schon hat der Steuerzahler für zu späte Einsichten arroganter Manager bezahlen müssen.

Noch kurz zur Wiederaufbereitung: Mit der Wiederaufbereitung sind nur Probleme verbunden - nur! Das Moratorium soll deshalb im Gesetz definitiv werden. Es soll keine Wiederaufarbeitung mehr erfolgen, weil es in den letzten 40 Jahren keinerlei vernünftige Lösung für die Wiederaufarbeitung gegeben hat, nur Risiken und Schäden. Die GLP-Fraktion wird hier also bei Artikel 9 die Mehrheit unterstützen.

Nochmals: Das Ensi hat mehrfach betont, dass es als Aufsichtsbehörde auf steigende Sicherheit pocht und pochen wird und dass dies durch das Wort "steigend" bezüglich Sicherheit im Gesetz klar präzisiert würde und dass es deshalb diese Formulierung unterstütze.

Zum Schluss bitte ich Sie also nochmals, das Langzeitbetriebskonzept zu genehmigen, den Antrag der Minderheit II (Schilliger) abzulehnen, den Anträgen der Minderheiten III (Bäumle) und I (Vogler) für 60 Jahre Laufzeit zuzustimmen und damit das Ensi zu stärken und die Betreiber in die Pflicht zu nehmen.