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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-12-08

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-12-08

Wortprotokoll

Aufgrund der Untersuchung "Raubgold aus den Niederlanden als Präzedenzfall? Eine Darstellung aufgrund bisher unveröffentlichter Dokumente", die der Historiker Thomas Maissen in der "Neuen Zürcher Zeitung" vom 23./24. August 1997 veröffentlicht hat, lässt sich Folgendes sagen:

Die Deutsche Reichsbank lieferte zwischen 1941 und 1944 gut 115,5 Tonnen Gold im Wert von 562,6 Millionen Franken aus niederländischer Herkunft an das Depot der Reichsbank [PAGE 2167] in Bern. Davon kaufte die Nationalbank rund 82,1 Tonnen im Wert von 399,9 Millionen Franken.

Die Niederlande machten ihre Forderungen erst nach dem Washingtoner Abkommen von 1946 geltend. Sie wurden von der sogenannten Tripartite Gold Commission 1949 mit 66,546 Tonnen Gold aus dem nach dem Krieg sichergestellten oder von Neutralen überlassenen Gold entschädigt. 1955 übergab Schweden den Niederlanden zusätzlich 6 Tonnen Gold als Entschädigung. Damit erhielten die Niederlande insgesamt rund die Hälfte des von Deutschland entwendeten Goldes zurück.

Die Schweiz stellte sich 1948 bezüglich der niederländischen Forderungen auf den Standpunkt, dass das Washingtoner Abkommen "in voller Kenntnis der holländischen Goldverluste abgeschlossen" wurde und die Schweiz darum nicht bereit sei, auf Verhandlungen mit den Niederlanden einzutreten. Auch von niederländischer Seite wurde die Frage 1955 zu den Akten gelegt. 1997 wurde das Thema Raubgold in Anfragen der sozialdemokratischen Fraktion (97.1072) und Rechsteiner Paul (97.1116) aufgeworfen. In seinen Antworten bekräftigte der Bundesrat die rechtliche Position von 1948, verwies aber gleichzeitig auf die damals noch ausstehenden Arbeiten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz/Zweiter Weltkrieg, der sogenannten Bergier-Kommission. Diese haben jedoch in der Frage des niederländischen Goldes keine zusätzlichen Erkenntnisse geschaffen.

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