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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-08

Wortprotokoll

Hier bitte ich Sie, die Mehrheit Ihrer Kommission zu unterstützen. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sie die Fassung von Bundesrat und Ständerat mitgetragen. Es geht um die Frage der unterschiedlichen Behandlung eines vorsätzlichen Handelns und einer fahrlässigen Handlung. Der Bundesrat hat Ihnen hier beantragt, dass Sie diese Unterscheidung machen, dass Sie Vorsatz mit einer Busse bis zu 100 000 Franken bestrafen und bei der Fahrlässigkeit weniger weit gehen in Bezug auf die Busse. Ich denke, dass diese Unterscheidung Sinn macht. Wir kennen sie aus dem Strafrecht, wir wenden sie an. Ursprünglich war ja im Entwurf der nationalrätlichen Kommission gar keine Unterscheidung vorgesehen. Der Bundesrat hat Ihnen aber gesagt, dass man im Strafrecht immer zwischen diesen beiden Verhaltensweisen unterscheidet. Deshalb haben wir diese Unterscheidung vorgenommen.

Die Kommissionsminderheit möchte nun Fahrlässigkeit überhaupt nicht bestrafen. Herr Nationalrat Caroni hat gesagt, er könne sich in diesem Bereich keine fahrlässige Handlung vorstellen. Das ist eben schon möglich: Wenn ein Kreditinstitut einer Werbefirma einfach einen Auftrag für eine Werbekampagne gibt, sich nicht um den Inhalt kümmert und die Werbekampagne dann gegen das Verbot der aggressiven Werbung verstösst, kann das Kreditinstitut nicht sagen, dass es nicht fahrlässig gehandelt habe, dass es gemeint habe, die Werbekampagne würde nicht gegen das Verbot aggressiver Werbung verstossen, und dass es sich halt vielleicht ein bisschen zu wenig um den Inhalt gekümmert habe. Das geht natürlich nicht. Deshalb bin ich der Meinung, dass Sie schon auf der sicheren Seite sind, wenn Sie sagen, dass Vorsatz natürlich härter bestraft wird als Fahrlässigkeit. Aber es kann nicht einfach jemand hinstehen und sagen: "Sorry, ich habe gemeint, es sei anders." Ich denke, dass es eigentlich auch nicht in Ihrem Sinne ist, so zu legiferieren. Es ist einfach eine klare und saubere Legiferierung, wenn Sie hier diese Unterscheidung vornehmen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.