Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-08
Wortprotokoll
Wir haben es hier mit einem schönen Beispiel von Selbstregulierung zu tun. Die Selbstregulierung ist ein gutes Mittel, um gute Politik zu machen. Das heisst, der Gesetzgeber schreibt ins Gesetz, dass die Branche, also hier die Kreditgeber oder die Kreditgeberinnen, in einer privatrechtlichen Vereinbarung umschreiben, welche Werbung als aggressiv gilt. Der Bundesrat unterstützt diese Form der Selbstregulierung, weil sie eben auch zu guten Lösungen beitragen kann. Damit man als Gesetzgeber allerdings glaubwürdig ist, muss man natürlich auch sagen, was passiert, wenn die Branche ihre Pflicht zur Selbstregulierung nicht oder nur ungenügend wahrnimmt. Sie haben im Gesetz festgehalten, dass Sie aggressive Werbung nicht wollen. Für den Fall, dass die Branche das nicht oder ungenügend umsetzt, müssen Sie sagen, was passiert. Wenn Sie das einfach aus dem Gesetz streichen und sagen, man schaue dann, dann sind Sie als Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber nicht glaubwürdig.
Ich habe im Vorfeld zu diesem Einzelantrag gehört, die Branche sei bereit, man wolle hier wirklich etwas Gutes tun. Da muss ich sagen: Die parlamentarische Initiative zu diesem Gesetz stammt aus dem Jahr 2010. Warum hat die Branche diese Vereinbarung nicht längst vorgelegt, damit Sie als Gesetzgeber aufgrund einer bekannten Branchenlösung entscheiden können, ob Ihnen das genügt oder nicht? Vier Jahre Zeit hatte die Branche, um Ihnen diese Vereinbarung vorzulegen. Ich bin der Meinung, wenn Sie jetzt als Gesetzgeber immer noch mit dieser Selbstregulierungslösung arbeiten wollen, ist das nach wie vor eine gute Sache. Aber bitte sagen Sie auch, was passiert, wenn die Branche ihre Aufgabe nicht oder ungenügend erledigt. Nur so sind Sie als Gesetzgeber auch glaubwürdig.
Ich danke Ihnen, wenn Sie hier den Einzelantrag ablehnen, Ihrer Kommission folgen, dem Ständerat folgen und den Bundesrat unterstützen.