Zäch Guido · Nationalrat · 2001-12-13
Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13
Wortprotokoll
Die Minderheit Rossini will Drogenrehabilitationszentren als Wiedereingliederungseinrichtungen der IV zulassen. Die CVP-Fraktion spricht sich gegen diesen Minderheitsantrag aus.
Es gibt verschiedene Gründe für die Ablehnung dieses Minderheitsantrages. Es ist zu bezweifeln, ob Drogensüchtige tatsächlich unter die Definition von Invalidität als lang andauernde Erwerbsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen fallen. Heute werden Drogen- und Alkoholabhängige zur IV zugelassen. Es ist aber nicht richtig, Einrichtungen, die diese Gruppe von Personen therapieren, durch die IV zu unterstützen. Im Übrigen geht es bei einer Drogentherapie nicht um berufliche Wiedereingliederung nach einem gesundheitlichen Schaden, sondern um eine Therapie einer [PAGE 1930] Krankheit. Therapien und deren Finanzierung gehören nicht in den Bereich der IV, auch wenn zugegebenermassen die Grenze zwischen Therapie und Anstrengungen zur Wiedereingliederung nicht immer klar zu ziehen ist. Das ist übrigens auch das Los des Schweizer Paraplegikerzentrums in Nottwil. Wer heute als Klinik oder Therapiestätte gleichzeitig aktiv Berufsfindung, Umschulung und Ausbildung betreibt, wird dabei von der IV nicht unterstützt, obwohl er sie nachweislich entlastet.
Man sollte diese Revision nicht überladen und Institutionen der Drogentherapie nicht etwas erlauben, was für niemanden sonst gilt. Therapie und Wiedereingliederung dürfen nicht vermischt werden.
Ich beantrage Ihnen im Namen der CVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Rossini abzulehnen.