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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2014-12-04

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-12-04

Wortprotokoll

Die beste und billigste Energie ist ja bekanntlich die eingesparte Energie. Mit jeder Kilowattstunde, die nicht verbraucht wird, muss weniger darüber gestritten werden, ob die Energieproduktion oder der Landschaftsschutz wichtiger ist. Mit der Energieeffizienz erreichen wir eben am meisten, und die Sparziele dieser Energiestrategie müssen dort erreicht werden, wo sie am ehesten erreicht werden können. Das ist eben in diesem Bereich, und deswegen sind wir sehr froh, dass das CO2-Gesetz und der Gebäudesektor hier integriert worden sind. Diese tiefhängenden Früchte pflückt man eben im Gebäudesektor, hier gibt es die grössten Spareffekte, und dies alles ohne wesentliche Verhaltensänderungen oder Komforteinbusse, im Gegenteil. Für mich ist das Beste an dieser Energiestrategie, dass hier wieder eine Gesamtsicht geliefert wird. Es ist nicht eine reine Stromstrategie, sondern es ist eine umfassende Gesamtenergiestrategie. Aber die Investitionen auch im Gebäudesektor müssen am richtigen Ort eingesetzt werden, hier muss der Hebel am richtigen Ort angesetzt werden.

Damit bin ich jetzt bei der direkten Bundessteuer. Die Kommission schlägt einen neuen Artikel im DBG vor, der regelt, dass Investitionen nur dann zum Aufwand zählen, wenn die Gebäude Mindeststandards aufweisen. Diese zielgenaue Förderung ist aus unserer Sicht ganz wichtig. Dadurch können eben unerwünschte Mitnahmeeffekte verhindert werden. Nur sinnvolle Sanierungen, welche effektiv Energie sparen, sollen auch von diesem Steuerabzug profitieren können. Diese Mindeststandards garantieren die nötige Wirksamkeit, und deswegen ist bei Artikel 31a DBG dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Wichtig ist aber auch, dass diese energetischen Sanierungen umfassend sind. Das Gesamtsystem eines Gebäudes muss stimmen. Daher sollten die Investitionskosten für energetische Massnahmen auch über mehrere Jahre abgeschrieben werden können. Das ist der Grund dafür, dass wir diese Abschreibung über mehrere Jahre vorsehen wollen; sie soll nicht nur in einem Jahr abgezogen werden können. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden; wir sind damit einverstanden. Anstelle von einzelnen Teilsanierungen sollen Gesamtsanierungen gefördert werden. Deshalb folgen wir bei Artikel 32 DBG ebenfalls der Mehrheit, welche fordert, dass die Investitionskosten in den vier nachfolgenden Steuerperioden abgezogen werden können, sofern sie im Jahr der Sanierung nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

Noch ein Wort zu den Ersatzneubauten: Heute werden energetische Gebäudesanierungen gefördert, hingegen werden energieeffiziente Ersatzneubauten nicht subventioniert. Mit den steuerlichen Anreizen würde der Hebel am richtigen Ort angesetzt; mit den geringsten Kosten würden die grössten Effekte erzielt. Sanierungsmassnahmen sind gut, aber unter Umständen sind Ersatzneubauten effizienter und vor allem im Interesse der Raumplanung und der Nachverdichtung erwünscht. Wir befinden uns hier in einem gewissen Dilemma, aber ich finde, dass die Interessen der Raumplanung zu bevorzugen sind. Die Zersiedelung ist nicht nur ein ästhetisches Problem, sie ist auch für die Umsetzung der Energiestrategie schädlich. Deswegen unterstützen wir intelligent geplante Ersatzneubauten. Diese können auch zur Energiewende beitragen.

Zur Neuwageneffizienz: Hier lehnen wir die Anträge der Minderheiten Wobmann und Wasserfallen ab. Hier hält die Mehrheit Gleichschritt mit der EU. Wir wollen diesem Takt der EU folgen. Uns erscheint das im Vollzug effizienter zu sein. Eigentlich sollte das ja jedem einleuchten.

La minorité Wasserfallen entend empêcher que la Suisse, comme elle l'a pourtant fait jusqu'à présent, ne reprenne les objectifs de l'Union européenne applicables aux voitures neuves. Elle souhaite au contraire découpler les objectifs de la Suisse de ceux de l'Union européenne rendant ainsi la mesure pratiquement sans effet. L'incitation financière pour atteindre les objectifs prévus pour les voitures neuves a fait ses preuves depuis 2012 déjà. Auto-Suisse avait annoncé en 2010 dans une lettre qu'elle pronostiquait des sanctions annuelles pour un montant de 300 à 400 millions de francs. Or, en 2013, les sanctions représentaient environ 1 pour cent du montant prévu, soit 5 millions de francs.

L'écrasante majorité des véhicules usuels ne fera l'objet d'aucune sanction. Déjà aujourd'hui, il existe des voitures mises sur le marché dont les émissions sont nettement inférieures aux objectifs pour 2020, par exemple l'Audi A3, dont les émissions de CO2 se situent autour de 85 grammes par kilomètre. Avant même la décision de l'Union européenne, Volkswagen avait annoncé qu'elle visait une moyenne d'émissions de 95 grammes de CO2 d'ici à 2020 pour ses ventes de voitures neuves en Europe.

Das neue Ziel für Neuwagen ist nicht nur fürs Klima und für die Energieeffizienz nötig, es senkt eben auch den Verbrauch. Aufgrund des geringeren Benzinverbrauchs ist es [PAGE 2142] letztendlich auch vorteilhaft für die Konsumentinnen und Konsumenten, die Automobilisten. Wir unterstützen die Energiestrategie und die Effizienzmassnahmen, die hier im Gebäudebereich und im Fahrzeugbereich vorgesehen werden.

Wir bitten Sie im Wesentlichen, der Mehrheit zu folgen. Die grüne Fraktion wird das auch tun.