Wobmann Walter · Nationalrat · 2014-12-04
Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-04
Wortprotokoll
Dass der völlig überstürzte Atomausstiegsentscheid Auswirkungen auf die ganze Wirtschaft und Gesellschaft hat, zeigt sich gerade hier bei den Motorfahrzeugen sehr deutlich. Die Frage ist sicher erlaubt: Was hat der Atomausstieg mit den Motorfahrzeugen zu tun? Die Schweiz hat bekanntlich keine Autoproduktion, sie hat somit auch keinen Einfluss auf die technische Entwicklung der Fahrzeuge. Wir müssen einfach das kaufen, was im Ausland produziert wird. In die Schweiz werden jährlich rund 300 000 Autos eingeführt. In der EU werden rund 12 Millionen Fahrzeuge zugelassen. Unser Anteil ist also gerade mal 2,5 Prozent. Deshalb macht es sicher keinen Sinn, für die Schweiz Sonderregelungen zu machen. Auch können wir den Direktimport nicht beeinflussen. Ich bitte Sie, diese Punkte bei meinen Anträgen zu berücksichtigen.
Nun zu den einzelnen Anträgen: Bei Artikel 10 Absatz 2 verlange ich, dass die Zielvorgaben bei den Lieferwagen, das sind Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, geändert werden. Die Emissionen sollen nicht bis 2017 auf 175 Gramm CO2 pro [PAGE 2136] Kilometer reduziert werden, sondern bis 2020. Das ist lediglich eine Verschiebung um drei Jahre.
Artikel 10a Absatz 1 möchte ich streichen. Hier braucht es keine von der EU abweichenden Zwischenziele.
Bei Artikel 10b Absatz 1 ergibt sich die Streichung aus dem Antrag zu Artikel 10a. Absatz 2 braucht es nicht, weil die Werte der EU schon klar geregelt sind und wir keine anderen Ziele brauchen.
Bei Artikel 13 Absatz 1 geht es um die Höhe der Bussen beim Überschreiten der Grenzwerte, und zwar für die Jahre 2015 bis 2020. Diese Bussen sind zu hoch gerechnet, es wurden hier wahrscheinlich wegen des Euro-Umrechnungskurses die falschen Zahlen eingesetzt. Man ging wohl von Fr. 1.50 aus, während wir heute bei Fr. 1.20 sind. Ich beantrage darum eine Korrektur gemäss dem heutigen Währungskurs.
Die Absätze 2 und 6 von Artikel 13 möchte ich streichen. Zu Absatz 2: Es kann nicht sein, dass die Berechnung von Jahr zu Jahr geändert wird. Es braucht hier auch eine gewisse Konstanz. Zu Absatz 6 finde ich, dass die Angabe eines rein theoretisch berechneten Betrages der Sanktionen für Einzelfahrzeuge in den Verkaufsunterlagen willkürlich und auch aus dem Gesamtzusammenhang gerissen ist.
Ich bitte Sie darum, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.