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Fässler Daniel · Nationalrat · 2014-12-04

Fässler Daniel · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-04

Wortprotokoll

Ich spreche zu drei Minderheiten in diesem Block.

Ich beginne mit der Minderheit III (Fässler Daniel) zu Artikel 29 Absatz 3 des CO2-Gesetzes. Der Bundesrat schlägt in Absatz 2 vor, den Mindestansatz der CO2-Abgabe von heute 36 Franken pro Tonne CO2 auf neu 84 Franken zu [PAGE 2137] erhöhen. Die Kommissionsmehrheit lehnt dies ab mit dem Hinweis, dass der Bundesrat schon nach geltendem Recht die Kompetenz hat, die Abgabe auf bis zu 120 Franken zu erhöhen.

Die Minderheit II (Knecht) möchte dem Bundesrat diese Kompetenz wieder wegnehmen.

Bei der von mir vertretenen Minderheit III geht es ebenfalls um die CO2-Abgabe, aber um ein ganz anderes Thema. Die CO2-Abgabe wird heute auf der Herstellung, der Gewinnung und der Einfuhr von Brennstoffen erhoben. Die Kommissionsmehrheit schlägt nun vor, dass der Bund die Abgabe neu auch auf Strom erheben kann, sofern dieser aus CO2-intensiver Produktion stammt. Dies lehnt die von mir vertretene Minderheit III ab, und zwar nicht, weil den CO2-Emissionen keine Bedeutung eingeräumt wird, sondern aus anderen, grundsätzlicheren Überlegungen. Eine Abgabe auf CO2-intensiver Stromproduktion wäre nach unserer Einschätzung nicht kompatibel mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen, und eine Einführung wurde nur und erst dann Sinn machen, wenn der vollständige Herkunftsnachweis auf europäischer Ebene technisch realisiert ist.

Wir lehnen daher die Ergänzung von Artikel 29 Absatz 3 in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab und laden Sie ein, es uns gleichzutun.

Ich komme nun zur Minderheit I betreffend Artikel 34 Absatz 1 des CO2-Gesetzes. Nach geltendem Recht ist ein Drittel des Ertrages aus der CO2-Abgabe für Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen bei Gebäuden zu verwenden. Dies soll im Grundsatz so bleiben. Bundesrat und Kommissionsmehrheit möchten aber die obere Limite der Gesamtbeiträge von heute 300 Millionen auf neu 450 Millionen Franken erhöhen. So weit, so gut. Die Kommissionsmehrheit schlägt aber in Abweichung vom Entwurf des Bundesrates vor, die CO2-Abgabe nicht mehr nur für die Verminderung von CO2-Emissionen bei Gebäuden zu verwenden, sondern neu zusätzlich auch zur Senkung des Stromverbrauchs im Winterhalbjahr. Ich sehe mich veranlasst, Ihnen den Zweckartikel des CO2-Gesetzes in Erinnerung zu rufen. In Artikel 1 dieses Gesetzes heisst es: "Mit diesem Gesetz sollen die Treibhausgasemissionen, insbesondere die CO2-Emissionen, die auf die energetische Nutzung fossiler Energieträger (Brenn- und Treibstoffe) zurückzuführen sind, vermindert werden ..." Den Stromverbrauch können Sie mit der CO2-Abgabe nicht lenken, nur die CO2-Emissionen. Ich fordere Sie daher auf, die Ergänzung von Artikel 34 Absatz 1 in Übereinstimmung mit Bundesrat und meiner Minderheit I abzulehnen.

Zum Schluss komme ich noch auf meine Minderheit zu Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe a des CO2-Gesetzes zu sprechen. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt vor, Beiträge für Massnahmen im Gebäudebereich nicht mehr nur für die Förderung von energetischen Gebäudehüllensanierungen und zum Ersatz von Elektro- und Ölheizungen zu gewähren, sondern neu auch für Gebäudetechniksanierungen. Das ist sachlich richtig, da mit Effizienzmassnahmen bei der Gebäudetechnik viel erreicht werden kann und sich auch damit die CO2-Emissionen bei Gebäuden vermindern lassen. Ich bin aber der Auffassung, dass damit ein systematischer Fehler begangen wird. Die bewährten Gebäudeprogramme des Bundes sind heute auf die energetische Sanierung der Gebäudehüllen fokussiert. In den Kantonen werden zum Teil schon heute auch Investitionen bei der Gebäudetechnik unterstützt. Mit der von der Mehrheit vorgeschlagenen Ergänzung wird nun einfach schweizweit eine weitere Branche in den Kreis der Subventionsbezüger einbezogen. Ich lehne dies in Übereinstimmung mit dem Bundesrat ab. Ich tue es auch, dies sei explizit gesagt, aus föderalen Überlegungen.