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Zäch Guido · Nationalrat · 2001-12-13

Zäch Guido · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Der zweite Anlauf zur 4. IV-Revision ist gelungen. Mit der vorliegenden IV-Revision kommen wir einen guten Schritt weiter, und das gleich in zwei Richtungen: einerseits näher zu einer Konsolidierung der Invalidenversicherung, anderseits hin zu einer Aufwertung der Selbstbestimmung der Betroffenen.

Ich empfehle Ihnen im Namen der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

Ich persönlich habe noch vor zweieinhalb Jahren mit vollem Einsatz gegen die gescheiterte 4. IV-Revision und für die Erhaltung der Viertelsrente gekämpft. Die vom Volk in der Referendumsabstimmung vom 13. Juni 1999 klar verworfene Vorlage stand unter den Vorzeichen einer schweren Rezession. Heute lässt sich sachlicher diskutieren, und die Kommission schlägt verschiedene Massnahmen vor, die für die Betroffenen von grosser Wichtigkeit sind. Wiedereingliederung vor Rente heisst der wichtigste Grundsatz. Wir schlagen an verschiedenen Orten Veränderungen vor, die den Wiedereinstieg einer betroffenen Person erleichtern sollen. Das verursacht notgedrungen auch Kosten. Ein wieder berufstätiger Mensch erspart aber der IV schliesslich viel mehr, als eine Unterstützung für den Berufseinstieg gekostet hat. Wer es mit der Wiedereingliederung ernst meint, muss auch zu gezielten Ausgaben bereit sein. Auch der Arbeitgeberverband hat in einer Stellungnahme diese Mehrkosten als sinnvoll erachtet.

Für die CVP-Fraktion führt der Weg zur Konsolidierung der Invalidenversicherung nicht über einen für die Betroffenen folgenschweren Sozialabbau, sondern über den konsequenten und durchdachten Einsatz zugunsten der beruflichen Integration möglichst vieler Menschen. Die Betroffenen sollen motiviert und gefördert werden, sich selber wieder in die Arbeitswelt einzubringen. Die Kommission tagte im Sommer nicht zuletzt deshalb im Schweizer Paraplegikerzentrum Nottwil, um zu sehen, wie 80 Prozent der Querschnittgelähmten nach ihrer Rehabilitation durch geeignete Massnahmen wieder erwerbsfähig werden und die IV darum weniger oder gar nicht beanspruchen. Ich persönlich hätte sogar die gesamte Invalidenversicherung liebend gerne in "Integrationsversicherung" umbenannt, um diesen Aspekt auch im Titel zu verankern.

Die Einführung einer Assistenzentschädigung als Ersatz für die Hilflosenentschädigung ist nicht bloss eine Veränderung der Bezeichnung für eine Leistung der IV, sondern sie bringt den Bezügern vor allem auch den Freiraum, ihr Leben selber zu gestalten - eine Vorbedingung für eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft und in einen Beruf. Die lebenspraktische Begleitung sichert diesen Freiraum auch für psychisch Kranke.

Der Systemwechsel birgt Unsicherheiten in sich. Der vom Bundesrat kalkulierte Finanzbedarf genügt, denn die Vorlage bringt eine Entlastung der IV um 232 Millionen Franken nach Ablauf der Zusatzrenten. Langfristig ist vorgesehen, dass 0,4 Mehrwertsteuerprozente - aber ohne Bundesanteil - für die IV ausreichen sollen. Die Revision setzt also nicht auf blosse zusätzliche Einnahmen, sondern korrigiert wesentlich auch bei den Ausgaben.

In der Rezession wurde die IV zum Sammelbecken für ältere Arbeitslose, gerade aus dem sich rasch wandelnden Dienstleistungssektor, jenem Wirtschaftszweig, der in der Vergangenheit den Betroffenen eine neue Chance angeboten hatte. Diese Missbräuche müssen verhindert werden, nicht bloss aus finanziellen Gründen, sondern noch viel mehr, um den wirklich lebenslang auf die Leistungen der Invalidenversicherung Angewiesenen die Unterstützung sichern zu können.

Die neue Invalidenversicherung soll aus Invaliden - die Kommission hat im Kampf gegen diesen seit dreissig Jahren untragbaren und diskriminierenden Begriff ein Postulat eingereicht - vollwertige Menschen machen: Menschen, die mit [PAGE 1924] ihrem schwierigen Schicksal leben, voll und ganz zur Gesellschaft gehören, sich gleichberechtigt in Beruf und Freizeit einbringen können und von dieser Gesellschaft notfalls Unterstützung brauchen. Wir können eine Behinderung nicht ungeschehen machen, aber die Umstände so gestalten, dass ein Leben mit Sinn und Würde möglich wird. Hinter dieser Ausrichtung steht ein spezifisches Menschenbild. Ein Mensch findet seine wahre Bestimmung nicht in der individuellen Freiheit von allen Zwängen. Zur echten Freiheit gehören das Gegenüber, die Begegnung, das soziale Netz und eine in Freiheit angenommene Aufgabe, eine Berufung. Eine echte Freiheit ist die Freiheit, etwas zu tun. Die Würde des Menschen liegt zu einem wesentlichen Teil in seiner aktiven Tat. Wiedereingliederung heisst in diesem Zusammenhang Sinngebung für ein erfülltes Leben.

Die CVP-Fraktion wird geschlossen auf die Vorlage eintreten. Es liegt keine Sparübung vor; die 4. IV-Revision ist anderseits trotz der Einführung der Assistenzentschädigung und einiger Massnahmen zur Förderung der Wiedereingliederung keine Vorlage mit unverantwortbarem Sozialausbau - im Gegenteil: Die vorliegende Revision dient der Konsolidierung des Sozialwerkes. Die neue Invalidenversicherung stellt einen Kurswechsel zugunsten der Selbstbestimmung dar; die Richtung stimmt.