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Fasel Hugo · Nationalrat · 2001-12-13

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Die Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung kann für uns Anlass sein, nicht nur über die notwendige Finanzierung dieses Sozialwerkes nachzudenken, sondern im Rahmen der Eintretensdiskussion auch einige grundsätzliche Überlegungen anzustellen.

Die Entwicklungen und Veränderungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Invalidenversicherung in den letzten Jahren können wenigstens teilweise auch als Massstab dafür genommen werden, wie sich die Grundlagen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umganges miteinander in unserem Lande verändert haben. Denn die IV ist neben der Fürsorge das zentrale Auffangnetz für Menschen, die in unserer Gesellschaft an den Rand gedrängt werden. Die Neunzigerjahre sind hierfür ein deutliches Abbild. Zu Tausenden sind Arbeitnehmende aus Betrieben entlassen worden, haben dann einige Zeit von der [PAGE 1926] Arbeitslosenversicherung zehren können, um schliesslich, weil sie wegen der Arbeitslosigkeit psychisch krank wurden, bei der IV zu landen: Die Invalidenversicherung also als letztes Auffangnetz für viele Menschen in diesem Lande; die IV auch als Gradmesser der Desintegration, als Hinweis und Richtmass für die Anzahl der Menschen, die am Rande unserer Gesellschaft stehen, d. h. marginalisiert sind.

In den Neunzigerjahren haben wir erlebt, dass mit Entlassungen zwar Kosten auf Betriebsebene gespart wurde können, dass diese Kosten deswegen aber noch lange nicht verschwinden, sondern bloss externalisiert, ausgelagert, sozialisiert, auf die Gesamtgesellschaft abgewälzt werden, so auch in erheblichem Masse auf die Invalidenversicherung. Daran wird auch erkennbar - heute ist es wichtig, das zu sagen -, dass ein Staatswesen wesentlich anders funktioniert als ein Unternehmen. Der Staat kann nicht, wie Betriebe, nur die Besten und Leistungsstärksten behalten. Staat und Gemeinwesen müssen auch Platz bieten für die Zweitbesten, die Langsameren, die Müden, die Erschöpften, geistig und körperlich und immer mehr auch psychisch Behinderten. Sie allesamt machen den Reichtum, die Vielfalt, die Farbe in unserer Gesellschaft aus und nicht nur die Klassenbesten und Makellosen. Für das staatliche Gemeinwesen zählen eben nicht nur die Effizienz und die Leistungsfähigkeit, sondern für eine Gesellschaft steht vor allem die Integration aller im Vordergrund. Dabei geht es nicht nur um das Alimentieren der Betroffenen mit Geld, es geht darum, ihnen Chancen zu bieten, dass sie ihre Restfähigkeiten entfalten, soweit wie möglich über ihr Leben bestimmen und für sich selber aufkommen können. Invalide Menschen - das müssen wir uns immer und immer wieder vorhalten - wollen nicht versorgt, sondern höchstens umsorgt werden.

Invalide wollen Chancen, um zu zeigen, was sie können. In Bezug auf die anstehende Revision geht es also darum, dass die IV als Sozialwerk invaliden Menschen die Integration in unsere Gesellschaft, auch ins Wirtschaftsleben, ermöglicht und die dazu notwendigen finanziellen Mittel hat. Dazu ist es notwendig, die bestehenden Schulden abzutragen und gleichzeitig die künftigen Finanzierungsquellen sicherzustellen.

Die Invalidenversicherung muss aber auch den veränderten Gegebenheiten in der Gesellschaft Rechnung tragen. So hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Zahl der psychisch kranken und behinderten Personen massiv zugenommen. Das ist kein Zufall. Die Revision, die wir jetzt angehen, muss diesen neuen Realitäten deshalb Rechnung tragen und gerade bei der Assistenzentschädigung auch die psychisch behinderten Menschen mit einbeziehen.

Dass behinderte Menschen nicht einfach Menschen sind, die es als Problem zu organisieren und zu verwalten gilt, haben uns die Behindertenorganisationen in den letzten Jahren mit allem Nachdruck und mit der notwendigen Aufsässigkeit gelehrt. Sie fordern selbstbestimmtes Leben. Aus diesem Grund ist es richtig und notwendig, dass nun die Assistenzentschädigung an die Stelle der bisherigen Hilflosenentschädigung tritt, um die Autonomie, die Selbstbestimmung dieser Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Doch damit nicht genug: So wie unser Land wirtschaftlich ein Wachstum zu verzeichnen hat, so ist es zwingend notwendig und ein Akt der Fairness und Korrektheit, dass daraus abgeleitet nicht nur Rentabilität, Börsengewinne und Löhne ansteigen; genauso müssen wir bereit sein, auch für invalide Menschen mehr Mittel einzusetzen. Als Grüne haben wir deshalb Mühe damit, dass diese Revision der IV von allem Anfang an unter der Prämisse der Kostenneutralität stand. Auch Invalide haben das Recht, am wirtschaftlichen Reichtum und Wachstum unseres Landes teilzuhaben. Wir haben deshalb grösste Mühe damit, dass die Zusatzrenten ersatzlos gestrichen und deshalb künftig auch tiefere Invalidenrenten ausgeschüttet werden sollen.

Welches sind aus Sicht der grünen Fraktion die Kernbereiche? Es sind die finanzielle Gesundung der IV, die Schaffung der Assistenzentschädigung, der Einbezug der psychisch Behinderten in die Assistenzentschädigung und die Verhinderung eines Leistungsabbaus. Nach dem Eintreten werden wir am Schluss der Beratungen unsere Zustimmung davon abhängig machen, ob diese vier Kriterien berücksichtigt worden sind.

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