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Schilliger Peter · Nationalrat · 2014-12-03

Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-12-03

Wortprotokoll

In diesem Block geht es um Effizienzvorgaben. Die FDP hat eine positive Grundhaltung zu solchen Vorgaben. Auflagen müssen jedoch sinnvoll und praktikabel sein, sie müssen ein positives Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag haben und eben einen sogenannten Mehrwert auslösen. Da es vor allem auch um Fragen der Gebäude geht und auch die Unternehmer im Zentrum stehen, möchte ich hier noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich bin Gebäudetechnikunternehmer und Zentralpräsident des Schweizerischen Gebäudetechnikverbandes.

Artikel 46 Absatz 1 definiert die Auflagen an die Kantone. Hier unterstützen wir die Minderheit I (Knecht), die eine schlanke Definition vorsieht. Alles, was die Gebäude betrifft, steht ja in der Hoheit der Kantone, und hier sollte das Gesetz schlank bleiben.

Bei Artikel 46 Absatz 3 habe ich eine Bemerkung zur Minderheit II (Badran Jacqueline): Ich selber habe im Bereich der Heizungen und Warmwasserversorgungen Erfahrung. Man muss vor allem bei neuen Gebäuden, bei denen der Wärmeverlust und der Wärmebedarf pro Wohnung immer kleiner werden, aufpassen, dass man nicht per Gesetz einen Verwaltungsapparat schafft, sodass das Verhältnis von Aufwand und Ertrag nicht mehr stimmt. Die Mieter müssen ja dann auch die Verwaltungskosten bezahlen; sie müssen sowieso einen Grundwert bezahlen. Aus dieser Optik muss eine Regelung schlank und praktikabel bleiben.

Bei Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe d unterstützen wir die Minderheit III (Bäumle). Wir haben gegenüber dem bisherigen Gesetz eine kritische Haltung, vor allem auch dort, wo es Standardvorgaben wie Minergie definiert. Wir haben nichts gegen den Minergiestandard, im Gesetz sollten solche Standards aber nicht vorhanden sein. Da bitten wir den Ständerat, Artikel 46 Absatz 3 Buchstabe d nochmals zu überprüfen, um allenfalls eine kleine Entschlackung einzubringen.

Bei den weiteren Definitionen in den Buchstaben e, g usw. in Absatz 3 von Artikel 46 unterstützen wir insgesamt die Minderheiten, denn hier übersteuern wir mit Vorgaben. Diese Vorgaben - graue Energie usw. bei der Deklaration von Gebäuden - sind nicht praktikabel, hier entsteht ein Missverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag.

Bei der ganzen Frage der Effizienzziele für den Elektrizitätsverbrauch im 4. Abschnitt unterstützen wir die Mehrheit, die diese ganze Vorgabe streichen will. Wir haben den Beschluss, dass man eine Strommarktliberalisierung will. In diesem Kontext müssen auch Vorgaben für die Netzbetreiber bestehen. Vor allem auch der Antrag der Minderheit I (Grunder) zielt eigentlich auf eine Globalbewirtschaftung, eine Globalstrafe aller angeschlossenen Konsumenten eines Netzbetriebes hin. Das widerspricht nach unserer Vorstellung eigentlich den Liberalisierungszielen, und es droht ein sehr starker Bürokratieausbau. Es gibt übrigens ja auch neue Projekte. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich prüft zurzeit ein Projekt, das mit einem Effizienzmarktmodell angepriesen wird. Hier können Effizienzziele und Zielvereinbarungen von Unternehmen auch beim Elektrizitätskonsum vereinbart werden. Effizienzziele oder eine Übererfüllung solcher Ziele könnten dann auf dem Markt angeboten werden. Wir sind der Meinung, dass der Ständerat genau dieses Modell prüfen soll. Eventuell gibt es eine Umsetzung, die dann praktikabel ist.

Bei Artikel 53 unterstützen wir die Minderheit Müri, welche die ganze Definition der Inhalte, über die die Kantone zu informieren haben usw., verschlankt und präzisiert. Bei den restlichen Artikeln unterstützen wir die Mehrheit, eigentlich bis am Schluss. Wir sind der Meinung, dass das Ganze, ausgehend von der Vorgabe des Bundesrates, von der Kommission zielführend umgesetzt wurde.