Bäumle Martin · Nationalrat · 2014-12-03
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-12-03
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit III bei Artikel 46 Absatz 3. Ich beantrage, Buchstabe d unverändert gemäss Entwurf des Bundesrates zu belassen.
Zur Geschichte dieser Bestimmung: Im Rahmen der Raumplanungsdebatte 2011 und 2012 nahm der Ständerat diese Ergänzung ins Gesetz auf; sie ist seit 2013 in Kraft. Es geht um eine Erleichterung bei beheizten Gebäuden, die mindestens einen Minergie- oder Muken- bzw. einen vergleichbaren Standard erreichen. Die Wärmedämmung soll bei der Berechnung gewisser Werte wie Gebäudehöhe, Grenz-, Gewässer-, Strassen- und Parkplatzabstände nicht hinzugezählt werden. Es geht im Kern darum, dass heute etwa ein Hausbesitzer, der ein Gebäude sanieren und dazu ökologisch nachhaltige Materialien verwenden möchte, die Bewilligung dafür sehr oft nicht so einfach erhält. Er muss bei seinen Nachbarn oder bei der Baubehörde aufwendige Bewilligungen einholen, um diese Wärmedämmung vornehmen zu können, wenn er nicht eine Dämmung von 15 Zentimetern, was erlaubt ist, sondern eine von 20 Zentimetern aufbringen will. Dieses Problem haben wir im Rahmen der Raumplanungsdebatte erkannt, und wir haben diese Gesetzeslücke geschlossen. Der Ständerat tat dies einstimmig, und in unserem Rat blieb dieser Antrag ebenfalls unbestritten und wurde einstimmig angenommen. Diese Verbesserung ist seit bald zwei Jahren in Kraft. Die Kommission - es war die gleiche, sie tagte aber in neuer Zusammensetzung - wusste bei der Beratung nicht mehr, dass diese Bestimmung erst vor einem Jahr beschlossen wurde. Sie beantragt richtigerweise, diesen Buchstaben zu streichen, weil er nicht ganz sachkonform ist, denn man regelt auf Bundesebene etwas, das eigentlich auf Kantons- oder Gemeindeebene gehört. Aber damals war es die Überlegung der Räte, die beide einstimmig entschieden, genau diesen Punkt zu regeln, damit energetische Sanierungen erleichtert werden können.
Ich betone noch einmal: Ich habe das bei meiner eigenen Sanierung erlebt. Somit lege ich auch gleich meine Interessenbindung offen. Ich führte meine Sanierung vor Inkrafttreten dieser Gesetzesbestimmung durch und musste meine beiden Nachbarn um schriftliche Einwilligung bitten, damit ich die Wärmedämmung überhaupt mit dem ökologischen Material vornehmen konnte. Ohne diese Bewilligung hätte ich nur mit Styropor, also mit einem unökologischen Material mit viel grauer Energie, sanieren können. Jetzt habe ich saniert, ich brauche den Artikel nicht mehr. In diesem Sinne trifft es mich persönlich nicht mehr, wenn Sie diesen Artikel heute wieder aus dem Gesetz streichen: Ich habe mein Haus unterdessen saniert. Aber es gibt viele andere, die dieses Problem haben.
Damals hat notabene Herr Hess, der Freisinnige, diesen Antrag eingebracht; Herr Leutenegger war einer der glühendsten Verfechter dieses Antrages, dies an die Adresse der Freisinnigen, und auch vonseiten der SVP wurde dieser Antrag sehr begrüsst.
Ich bitte Sie also, heute meiner Minderheit zu folgen und diesen Artikel, den wir vor zwei Jahren richtigerweise eingefügt haben, im Gesetz zu belassen und ihn nicht schon heute wieder herauszukippen. Ich bitte Sie also um Unterstützung und danke Ihnen dafür bestens.