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Vogler Karl · Nationalrat · 2014-12-03

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-03

Wortprotokoll

Ich spreche in Vertretung von Kollege Müller-Altermatt zum Antrag der Minderheit zu Artikel 47 Absätze 2 und 3.

Zuerst zum Antrag der Minderheit zu Artikel 47 Absatz 2: Ich beantrage Ihnen, hier der Fassung des Bundesrates zu folgen. Worum geht es? Die Thematik ist der Energieverbrauch von Grossverbrauchern. Die Mehrheit beantragt eine Kann-Formulierung betreffend den Abschluss von Vorschriften der Kantone über den Abschluss von Zielvereinbarungen zwischen letzteren und den Grossverbrauchern zur Energieeffizienz, mit der Ergänzung, dass es sich dabei um wirtschaftliche Investitionen handeln müsse.

Die Minderheit will, zusammen mit dem Bundesrat, dass die Kantone solche Vorschriften mit Grossverbrauchern zwingend erlassen, wie das in Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe c des Energiegesetzes bereits heute verlangt wird.

Warum macht eine solchermassen zwingende Bestimmung Sinn? Immer wieder gilt es, sich die Oberziele des ersten Massnahmenpaketes der Energiestrategie vor Augen zu halten, nämlich unter anderem die Senkung des Energieverbrauchs, die Reduktion der CO2-Belastung und die Verringerung der Auslandabhängigkeit. Diese Ziele können dann möglichst gut und rasch erreicht werden, wenn tatsächlich Zielvereinbarungen mit Grossverbrauchern abgeschlossen werden.

Wenn Vorschriften erlassen werden, ist damit noch nicht gesagt, wie diese Vorschriften im Einzelnen auszusehen haben. Die Hoheit der Kantone bleibt gewahrt. So haben denn die Kantone bzw. die Energiedirektoren im neuesten Entwurf der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich die entsprechenden Vorschriften bereits im Basismodul integriert. Ich bin dezidiert der Meinung, dass wir es uns schlicht nicht leisten können, den Kantonen zu signalisieren, was sie mit den Grossverbrauchern machen, sei nicht wichtig. So geht die Energiestrategie schlicht nicht auf. Sie geht nicht auf, weil wir erstens ein enormes Sparpotenzial negieren und zweitens die Opfersymmetrie nicht beachten. Es kann nicht sein, dass wir bei der Bürgerin und dem Bürger ansetzen, sie bilden, sensibilisieren und einen höheren CO2-Zuschlag zahlen lassen und ihnen nachher sagen, dass diejenigen, die einen grossen Verbrauch haben, nichts machen müssen. Das wäre ein schlechtes Signal.

Was die beantragte Ergänzung in Absatz 3 von Artikel 47 betreffend Koordinationspflicht des Bundes mit den Kantonen betrifft, so ist es gemäss geltender Praxis bereits heute so, dass die entsprechende Koordination stattfindet. Die Ergänzung ist überflüssig.

Zusammenfassend ersuche ich Sie, bei Artikel 47 Absätze 2 und 3 der jeweiligen starken Minderheit zuzustimmen. Die [PAGE 2098] Mehrheit kam lediglich durch Stichentscheid des Präsidenten zustande.