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Gross Jost · Nationalrat · 2001-12-13

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-12-13

Wortprotokoll

Es besteht hier Einigkeit, dass die Finanzierung der stationären Suchthilfe ein ungelöstes Problem ist. Frau Ménétrey-Savary und auch Herr Gutzwiller haben darauf hingewiesen. Nur ist die Kommissionsmehrheit zum Schluss gekommen, dass es sich hier um ein Problem der Schnittstellen zwischen IV und Sozialhilfe im Kompetenzbereich der Kantone und der Krankenversicherung handelt und dass hier der Ansatz, dass gewissermassen die IV alleine in die Lücke springen muss, zu einer Ausweitung des Behindertenbegriffes und damit der Zahl der Anspruchsberechtigten führen muss.

Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass einerseits im Rahmen der individuellen Leistungen selbstverständlich der Suchtmechanismus, wenn er Krankheitswert hat, zunächst durch die Krankenversicherung, dann durch die Invalidenversicherung durchaus erfasst werden kann und dass natürlich auch kollektive Leistungen bei Unterbringung von invaliden Drogenabhängigen anteilmässig bezahlt werden müssen.

Ich will im Namen der Kommission zum Ausdruck bringen, dass das Problem gelöst werden muss - wenn nicht hier, dann im Rahmen des Betäubungsmittelgesetzes in Verbindung mit dem Sharinggesetz.